RH Finanzservice Rolf Herchenbach
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Selbstverständlich sind auch Material- und Laborkosten, vorbereitende diagnostische, therapeutische und funktionsanalytische Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahnersatz mitversichert. Und sogar bei der Zahnbehandlungen bekommen Sie zusammen mit den Vorleistungen der gesetzlichen Krankenkasse bis zu 100 % der Kosten, die in Normalfall als Eigenanteil beim Versicherten verbleiben, erstattet.
Finanztest zählt diese Tarife zu den höchstleistenden am Markt. Deswegen werden sie auch von den meisten Zahnärzten empfohlen.
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Tarifbezeichnung | DKV KDTP100 + KDBE | DFV ZahnSchutz Exklusiv | Hallesche GIGA.DENT | Württembergische V1 |
Urteil im FINANZtest (11/2016) Mehr Info |
sehr gut (0,6) | sehr gut (0,5) | sehr gut (0,8) | nicht getestet |
Die Stiftung Warentest hat in Ihrer Ausgabe 11-2016 den Tarif DKV KDT100 + KDBE mit dem Testurteil "sehr gut" (Note 0,6) ausgezeichnet. Die DKV zählte damit zu den
Top-Tarifen der Untersuchung.
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Die Stiftung Warentest hat in Ihrer Ausgabe 11-2016 den Tarif DFV ZahnSchutz Exklusiv mit dem Testurteil "sehr gut" (Note 0,5) ausgezeichnet. Die DKV zählte
damit zu den Top-Tarifen der Untersuchung.
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Die Stiftung Warentest hat in Ihrer Ausgabe 11-2016 den Tarif Hallesche GIGA.Dent mit dem Testurteil "Sehr Gut" (Note 0,8) ausgezeichnet. Die Hallesche zählte damit zu den Top-Tarifen der Untersuchung.
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Diese Tarifkombination wurde von Stiftung Warentest nicht untersucht, da in dem Tarif auch Erstattungen für Sehhilfen vorgesehen sind. Im Test wurden aber nur "reine"
Zahntarife ohne Ergänzungsleistungen einbezogen.
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Leistungsbeschreibung | 100 % Gesamtleistung incl. Vorleistung der GKV | 100 % Gesamtleistung incl. Vorleistung der GKV | 90 % - 100 % Gesamtleistung incl. Vorleistung der GKV | 90 % Gesamtleistung zzgl. Vorleistung der GKV = 100 % |
Zahnbehandlung | 100 % Gesamtleistung incl. Vorleistung der GKV | 100 % Gesamtleistung incl. Vorleistung der GKV | 100 % | 100 % |
Hochwertige Kunststofffüllungen Mehr Info |
100 % Gesamtleistung incl. Vorleistung der GKV | 100 % Gesamtleistung incl. Vorleistung der GKV | 100 % | 100 % |
Erstattet werden 100% für hochwertigere Kunststofffüllungen nach den Gebührenpositionen GOZ 2060, 2080, 2100,
2120. Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt.
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Erstattet werden 100% für hochwertigere Kunststofffüllungen nach den Gebührenpositionen GOZ 2060, 2080, 2100,
2120. Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt.
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Erstattet werden 100 % für hochwertigere Kunststofffüllungen nach den Gebührenpositionen GOZ 2060, 2080, 2100, 2120.
Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt.
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Für Kunststofffüllungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen
ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen.
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Wurzelbehandlung Mehr Info |
100 % Gesamtleistung incl. Vorleistung der GKV | 100 % Gesamtleistung incl. Vorleistung der GKV | 100 % | 100 % |
100% Leistung, sofern die Wurzelbehandlung nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann
und medizinisch notwendig ist. Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in
Verbindung mit Ziffer 2410 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird zum Einfachsatz erstattet.
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100% Leistung, sofern die Wurzelbehandlung nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann
und medizinisch notwendig ist.
Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, werden die Restkosten erstattet. Eine Laserbehandlung ist erstattungsfähig. |
100 % Leistung, sofern die Wurzelbehandlung nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann und
medizinisch notwendig ist. Wenn die GKV Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet die HALLESCHE die Restkosten für
- Anlegen von Spanngummi (Kofferdam) - elektronische Längenmessung, je Kanal - zusätzliche Anwendung elektrophysikalischer/chemischer Methoden, je Kanal |
100 % Leistung für Wurzelbehandlung unabhängig ob die gesetzlichen Krankenkassen leistet oder nicht.
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Parodontosebehandlungen Mehr Info |
100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
100 % Leistung, sofern die Parodontosebehandlung nicht mit der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden
kann und medizinisch notwendig ist. Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer
0120 in Verbindung mit den Ziffern 4080, 4090, 4100, 4130 und 4133 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird bis zum Einfachsatz erstattet.
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100 % Leistung, sofern die Parodontosebehandlung nicht mit der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden
kann und medizinisch notwendig ist.
Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, werden die Restkosten erstattet. Eine Laserbehandlung ist erstattungsfähig. |
100 % Leistung, sofern die Parodontosebehandlung nicht mit der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann und
medizinisch notwendig ist.
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100 % Leistung für Parodontosebehandlung unabhängig ob die gesetzlichen Krankenkassen leistet oder nicht.
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professionelle Zahnreinigung Mehr Info |
100 % Leistung; 2 x je € 75,- p.a. | 100 % Leistung; € 100,- p.a. | 100 % Leistung; 2 x pro Kalenderjahr max. je € 80,- | 100 % |
pro Kalenderjahr stehen 2 x je € 75,- zur Verfügung.
Folgende Leistungen können Sie u. a. in Anspruch nehmen: professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040) Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung Behandlung überempfindlicher Zahnflächen Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen Speicheltest zur Keimbestimmung Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung |
pro Versicherungsjahr stehen € 100,- zur Verfügung.
Folgende Leistungen können Sie dabei in Anspruch nehmen: professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040) Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung Fissurenversiegelung Behandlung überempfindlicher Zahnflächen Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen |
pro Kalenderjahr stehen 2 x € 80,- für folgende Maßnahmen zur Verfügung:
professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040) Entfernung des Biofilms Oberflächenpolitur Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung Erstellung des Mundhygienestatus Unterweisung gegen Karies und parodontale Erkrankungen Kontrolle des Übungserfolges Fissurenversiegelung Behandlung von überempfindlichen Zähnen |
100 % Leistung ohne tarifliche Begrenzungen
Folgende Leistungen können Sie dabei in Anspruch nehmen: professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040) Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung Fissurenversiegelung Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen Erstellung des Mundhygienestatus Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung |
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Zahnersatz | 100 % | 100 % | 90 % - 100 % | 100 % |
Inlays/Onlays Mehr Info |
100 % | 100 % | 90 % - 100 % | 100 % |
keine Begrenzung der maximalen Anzahl erstattungsfähiger Inlays pro Kiefer
und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien, wie z. B. Kunststoff, Keramik oder Gold.
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Seitenzahnverblendungen Mehr Info |
100 % bis Zahn 8 | 100 % bis Zahn 8 | bis Zahn 7 | 100 % bis Zahn 8 |
Keramikverblendungen werden bis inkl. Zahn Nr. 8 erstattet. (8er) sind die Weisheitszähne.
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Keramikverblendungen werden bis inkl. Zahn Nr. 8 erstattet. (8er) sind die Weisheitszähne.
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Keramikverblendungen werden bis inkl. Zahn Nr. 7 übernommen.
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Keramikverblendungen werden bis zu den 8er-Zähnen erstattet. 8er-Zähnen sind die Weisheitszähne. Da die GKV nur bis
Zahn 4 einen Festzuschuss leistet, sind die Kosten einer Keramikverblendung im hinteren Seitenzahnbereich bei leistungseingeschränkten Tarifen in voller Höhe vom Patienten zu tragen
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Kronen/Brücken & Prothesen Mehr Info |
100 % | 100 % | 90 % - 100 % | 100 % |
Es werden auch hochwertigere Materialien (z.B. Gold oder Keramik) in angemessenem Rahmen erstattet.
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Implantate | 100 % | 100 % | 90 % - 100 % | 100 % |
Begrenzungen bei Implantaten Mehr Info |
keine Begrenzungen | maximal 5 pro Kiefer | keine Begrenzungen | keine Begrenzungen |
Es gibt weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen
Implantats eine festgesetzte Obergrenze. Vor Behandlungsbeginn wird empfohlen, einen Heil- und Kostenplan einzureichen.
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Ein Implantat je Versicherungsjahr oder zwei Implantate in einem Versicherungsjahr, wenn im zurückliegenden Versicherungsjahr keine Leistungen für
Implantate in Anspruch genommen wurden insgesamt fünf Implantate pro Kiefer innerhalb der gesamten Vertragslaufzeit
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Keine Begrenzung der maximalen Anzahl von Implantate pro Kiefer und ohne Höchstbetrag je Implantat ,einschließlich
Implantationskosten. Die Leistung wird in voller Höhe auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse erbracht.
Hinweis: Einige Tarife am Markt sehen anzahlmäßige Begrenzungen, z.B. max. 4 Implantate je Kiefer oder summenmäßige Begrenzungen, z.B. max. € 1.000,- je Implantat vor. Ebenso sehen einige Tarife keine Übernahme der Implantationskosten (augmentative Leistungen) vor, die jedoch einen erheblichen Anteil der Gesamtkosten ausmachen. |
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Kieferknochenaufbau (bei Implantaten) Mehr Info |
ja | ja | ja | ja |
Ein medizinisch notwendiger Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial als Vorbehandlung für eine Implantation wird im tariflichen Rahmen erstattet.
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Ein medizinisch notwendiger Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial als Vorbehandlung für
eine Implantation wird im tariflichen Rahmen mit 90 % - 100 % des Rechnungsbetrags erstattet.
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Ein medizinisch notwendiger Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial als Vorbehandlung für eine
Implantation wird im tariflichen Rahmen erstattet.
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Funktionsanalyse/ Funktionstherapie Mehr Info |
ja | ja | ja | ja |
medizinisch notwendige funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit umfangreichen
Zahnersatzmaßnahmen sind erstattungsfähig.
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medizinisch notwendige funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit umfangreichen
Zahnersatzmaßnahmen sind erstattungsfähig..
Hinweis: Die verschiedenen funktionsanalytischen Maßnahmen liefern dem Zahnarzt und Zahntechniker wichtige zusätzliche Informationen, damit der Zahnersatz später optimal passt. Kiefer, Muskeln und Zähne sind ständig aktiv, ob beim Sprechen, Essen oder Schlafen. Schon ein leicht gestörtes Zusammenspiel der Zähne kann zu Fehlbelastungen führen, die das gesamte Gebiss auf Dauer schädigen. Funktionsanalytische Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. |
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Kieferorthopädie für Erwachsene | nein | nein | 90 % - 100 % | nein |
Besonderheiten | 70 %, max. € 300,- je Kalenderjahr für Narkose, Akupunktur und Hypnose zur Schmerzausschaltung | keine Wartezeiten keine Gesundheitsfragen Akupunktur zur Schmerztherapie Vollnarkose Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit Tägliches Kündigungsrecht |
90 % - 100 % für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen sofern sie auf einen Unfall zurückzuführen ist. 100 % bis € 250 ,- p.a. für Narkose (Analgo- und Lachgassedierung) und Akupunktur |
keine Wartezeiten keine Risikozuschläge für fehlende Zähne für Sehhilfen, max. € 125,- innerhalb von 2 Jahren Aufwendungen für Akupunktur und Hypnose zur Schmerztherapie sowie Aufwendungen für die Durchführung einer Vollnarkose bis € 200,- p.a. |
Prothesen Mehr Info |
für Prothesenträger ohne Risikozuschlag abschließbar | für Prothesenträger nicht abschließbar | für Prothesenträger ohne Risikozuschlag abschließbar | für Prothesenträger ohne Risikozuschlag abschließbar |
Vorhandener herausnehmbarer Prothesen sind im Tarif mit versichert, sofern diese Versorgungen vor Abschluss der
Versicherung voll intakt waren und keine Erneuerung oder Reparaturen vom Zahnarzt angeraten, geplant oder beabsichtigt waren.
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Vorhandene, herausnehmbare Teil- und Vollprothesen gelten bei der DFV nicht als vollwertiger Zahnersatz. Die bisher so ersetzten Zähne gelten im Sinne der Annahmerichtlinien weiterhin als fehlend und sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. |
Es können bis zu 3 mittels herausnehmbarer Prothesen ersetzte Zähne ohne Risikozuschlag versichert werden.
Voraussetzung für die Mitversicherung ist, dass ein Ersatz dieser vorhandenen Prothesen vor Abschluss weder notwendig, beabsichtigt oder vom Zahnarzt angeraten war.
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Vorhandener herausnehmbarer Prothesen sind im Tarif mit versichert, sofern diese Versorgungen vor Abschluss der
Versicherung voll intakt waren und keine Erneuerung oder Reparaturen vom Zahnarzt angeraten, geplant oder beabsichtigt waren.
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Arzt ohne Kassenzulassung | Erfolgt keine Vorleistung der GKV, werden bei Zahnersatz 70 % der erstattungsfähigen Aufwendungen übernommen. | Erfolgt keine Vorleistung der GKV, wird bei Zahnersatz eine pauschale GKV-Leistung von 35 % angerechnet. | Ohne Vorleistung der GKV werden 50 % der erstattungsfähigen Kosten als Vorleistung abgezogen. | Leistet auch dann in voller Höhe, wenn die GKV nicht vorleistet ohne Kürzungen |
Auslandsbehandlung | Ja, europaweit besteht zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz | Ja, weltweit zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz | Ja, weltweiter Geltungsbereich | in den ersten 3 Monaten weltweite Geltung, danach europaweit |
Heil- und Kostenplan | wird empfohlen | wird empfohlen | bei Zahnersatz + parodontale Behandlung erforderlich | ab € 1.500,- Gesamtkosten erforderlich |
Preis-/ Leistungsverzeichnis Mehr Info |
liegt keines vor | liegt keines vor | liegt keines vor | liegt keines vor |
Es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die DKV berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen. Bei andersartigen bzw. gleichartigen Versorgungen erfolgt die Berechnung i. d. R. nach der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen. Damit werden von der DKV höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten. |
Es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die DFV erstattet die Labor- und Materialkosten im vollen versicherten Umfang. Sollten die erstattungsfähigen Kosten im auffälligen Missverhältnis zu durchschnittlichen Rechnungen stehen, behält sich die Leistungsabteilung der DFV eine entsprechende Prüfung vor. Damit werden von der DFV höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten auf Basis der Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten. |
Es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Hallesche berechnet
die Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen. Damit werden von der Halleschen höhere
Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der
gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
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Es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die Württembergische berechnet die Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach angemessenen Preisen. Damit werden von der Württembergische höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten. |
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Mindestvertragszeiten | Mindestvertragsdauer 2 Jahre. Kündigung 3 Monate vor dem 31.12. | Tägliches Kündigungsrecht solange keine Leistungen in Anspruch genommen wurde, sonst 12 Monate | Mindestvertragsdauer 2 Jahre, Kündigung 3 Monate vor Versicherungsjahresende. | Mindestvertragsdauer 2 Jahre. Kündigung 3 Monate vor dem 31.12. |
Höchstgrenzen in den ersten Jahren | 1. Versicherungsjahr € 600,- 1. - 2. VJ € 1.200,- 1. - 3. VJ € 1.800,- danach unbegrenzt |
1. Versicherungsjahr € 1.000,- 1.- 2. VJ € 2.000,- 1. - 3. VJ € 3.000,- 1. - 4. VJ € 4.000,- danach unbegrenzt |
Zahnersatz: 1. Kalenderjahr € 1.000,- 1. - 2. KJ € 2.000,- 1. - 3. KJ € 3.000,- 1. - 4. KJ € 4.000,- 1. - 5. KJ € 5.000,- danach unbegrenzt Zahnbehandlung: 1. Kalenderjahr € 500,- 1. - 2. KJ € 1.000,- 1. - 3. KJ € 1.500,- 1. - 4. KJ € 2.000,- 1. - 5. KJ € 2.500,- danach unbegrenzt |
1. Jahr € 1.000,- 2. Jahr € 2.000,- 3. Jahr € 3.000,- 4. Jahr € 4.000,- Ab dem 5. Jahr oder bei unfallbedingter Behandlung entfällt die Leistungsstaffel. |
Annahmerichtlinien für fehlende nicht ersetzte Zähne | Bis 3 fehlende Zähne können mit je 7,- Beitragszuschlag pro Zahn mitversichert werden. | Keine Leistung für bereits fehlende und nicht ersetzte Zähne. | Es können bis zu 3 fehlende Zähne mitversichert werden. Die Erstattungsbeträge sind dann in den ersten Jahren wie folgt begrenzt: 1. Kalenderjahr € 250,- 1. - 2. KJ € 500,- 1. - 3. KJ € 750,- 1. - 4. KJ € 1.000,- 1. - 5. KJ € 1.250,- danach unbegrenzt |
bis zu 4 fehlende Zähne ohne Zuschlag mitversichert Keine Risikozuschläge und keine Leistungsausschlüsse für fehlende Zähne 2 fehlende Zähne ohne Einschränkung, 3 - 4 mit Zahnstaffel siehe Zahnstaffel |
Gebührenordnung GOZ/GOÄ | bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ | |||
Wartezeiten entfallen bei Unfall oder Zahnarzt-untersuchung | 8 Monate | keine Wartezeiten, sofortige Leistung | ||
Altersrückstellungen Mehr Info |
nein | nein | nein | ja |
Die DKV kalkuliert den Tarif ohne Altersrückstellungen. D.h. dass der Beitrag nicht auf Basis des Eintrittsalters immer gleich bleibt, sondern die Beiträge steigen
im Laufe der Jahre etwas an. Beitragssprünge ab 20, 30, 40, 50, 60 Jahre.
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Die DFV kalkuliert den Tarif ohne Altersrückstellungen. D.h. dass der Beitrag nicht auf Basis des Eintrittsalters immer gleich bleibt, sondern die Beiträge steigen
im Laufe der Jahre. Es gibt sieben Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 20., 30., 40., 50., 60. und 70. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der
Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
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Die Hallesche kalkuliert den Tarif ohne Altersrückstellungen. D.h. dass der Beitrag nicht auf Basis des Eintrittsalters immer gleich bleibt, sondern die Beiträge steigen
im Laufe der Jahre etwas an. Beitragssprünge mit 18. - 33. - 44. - 55. - 59. - 66 Lebensjahr
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Die Württembergische kalkuliert den Tarif mit Altersrückstellungen, so dass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen
vorgesehen sind. D.h. In den ersten Jahren werden Rückstellungen gebildet, die später aufgebraucht werden. Stabiler Beitrag im Alter
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Allgemeine Vertragsbedingungen |
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DKV online beantragen | -/- | Hallesche online beantragen | -/- | |
Antrag ausdrucken |
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Tarifbezeichnung | DKV KDTP100 + KDBE | DFV ZahnSchutz Exklusiv | Hallesche GIGA.DENT | Württembergische V1 |