RH Finanzservice Rolf Herchenbach

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Zahnzusatzversicherungen mit 100 % Zahnersatz

100 % Zahnersatz

Es gibt nur wenige Zahn­zusatz­ver­sicher­ungen, die den Zahn­ersatz ver­sichern, ohne den Ver­sicherungs­nehmer bei Inan­spruch­nahme der Ver­sicherungs­leistung mit einem Eigen­anteil zu be­lasten.

Nach­stehend em­pfehlen wir Ihnen vier Zahn­zusatz­versicher­ungen, bei denen Sie besten­falls eine 100 %ige Kosten­er­stattung für Auf­wendun­gen wie Kronen, Brücken und Im­plan­tate er­halten.

Selbst­ver­ständ­lich sind auch Material- und Labor­kosten, vor­be­reitende diag­nostische, thera­peutische und funktions­ana­lytische Maß­nahmen im Zu­sammen­hang mit Zahn­ersatz mit­ver­sichert. Und sogar bei der Zahn­be­hand­lungen be­kommen Sie zu­sammen mit den Vor­leis­tun­gen der ge­setz­lichen Kran­ken­kasse bis zu 100 % der Kos­ten, die in Normal­fall als Ei­gen­an­teil beim Ver­sicher­ten ver­blei­ben, er­stattet.

Finanz­test zählt diese Tari­fe zu den höchst­leistend­en am Markt. Des­wegen werden sie auch von den meis­ten Zahn­ärzten em­pfoh­len.

  • 100 % Erstattung bei Zahnersatz
  • 100 % Erstattung bei Inlays/Onlays
  • 100 % Erstattung bei Kronen/Brücken
  • 100 % Erstattung bei Prothesen
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Tarifbezeichnung DKV KDTP100 + KDBE DFV ZahnSchutz Exklusiv Hallesche GIGA.DENT Württembergische V1
Urteil im FINANZtest
(11/2016)
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sehr gut (0,6) sehr gut (0,5) sehr gut (0,8) nicht getestet
Die Stiftung Warentest hat in Ihrer Ausgabe 11-2016 den Tarif DKV KDT100 + KDBE mit dem Testurteil "sehr gut" (Note 0,6) ausgezeichnet. Die DKV zählte damit zu den Top-Tarifen der Untersuchung.
Die Stiftung Warentest hat in Ihrer Ausgabe 11-2016 den Tarif DFV ZahnSchutz Exklusiv mit dem Testurteil "sehr gut" (Note 0,5) ausgezeichnet. Die DKV zählte damit zu den Top-Tarifen der Untersuchung.
Die Stiftung Warentest hat in Ihrer Ausgabe 11-2016 den Tarif Hallesche GIGA.Dent mit dem Testurteil "Sehr Gut" (Note 0,8) ausgezeichnet. Die Hallesche zählte damit zu den Top-Tarifen der Untersuchung.
Diese Tarifkombination wurde von Stiftung Warentest nicht untersucht, da in dem Tarif auch Erstattungen für Sehhilfen vorgesehen sind. Im Test wurden aber nur "reine" Zahntarife ohne Ergänzungsleistungen einbezogen.
Leistungsbeschreibung 100 % Gesamtleistung incl. Vorleistung der GKV 100 % Gesamtleistung incl. Vorleistung der GKV 90 % - 100 % Gesamtleistung incl. Vorleistung der GKV 90 % Gesamtleistung zzgl. Vorleistung der GKV = 100 %
Zahnbehandlung 100 % Gesamtleistung incl. Vorleistung der GKV 100 % Gesamtleistung incl. Vorleistung der GKV 100 % 100 %
Hochwertige Kunststofffüllungen
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100 % Gesamtleistung incl. Vorleistung der GKV 100 % Gesamtleistung incl. Vorleistung der GKV 100 % 100 %
Erstattet werden 100% für hochwertigere Kunststofffüllungen nach den Gebührenpositionen GOZ 2060, 2080, 2100, 2120. Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt.
Erstattet werden 100% für hochwertigere Kunststofffüllungen nach den Gebührenpositionen GOZ 2060, 2080, 2100, 2120. Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt.
Erstattet werden 100 % für hochwertigere Kunststofffüllungen nach den Gebührenpositionen GOZ 2060, 2080, 2100, 2120. Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt.
Für Kunststofffüllungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen.
Wurzelbehandlung
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100 % Gesamtleistung incl. Vorleistung der GKV 100 % Gesamtleistung incl. Vorleistung der GKV 100 % 100 %
100% Leistung, sofern die Wurzelbehandlung nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist. Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung ist erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit Ziffer 2410 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird zum Einfachsatz erstattet.
100% Leistung, sofern die Wurzelbehandlung nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist.

Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, werden die Restkosten erstattet.

Eine Laserbehandlung ist erstattungsfähig.
100 % Leistung, sofern die Wurzelbehandlung nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist. Wenn die GKV Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, erstattet die HALLESCHE die Restkosten für

- Anlegen von Spanngummi (Kofferdam)

- elektronische Längenmessung, je Kanal

- zusätzliche Anwendung elektrophysikalischer/chemischer Methoden, je Kanal
100 % Leistung für Wurzelbehandlung unabhängig ob die gesetzlichen Krankenkassen leistet oder nicht.
Parodontose­behandlungen
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100 % 100 % 100 % 100 %
100 % Leistung, sofern die Parodontosebehandlung nicht mit der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist. Eine Laserbehandlung im Rahmen einer Parodontosebehandlung ist erstattungsfähig. Die Maßnahme ist nach der Gebührenordnungsziffer 0120 in Verbindung mit den Ziffern 4080, 4090, 4100, 4130 und 4133 der Gebührenordnung für Zahnärzte abzurechnen und wird bis zum Einfachsatz erstattet.
100 % Leistung, sofern die Parodontosebehandlung nicht mit der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist.

Wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse Teile der Behandlungsmaßnahmen übernimmt, werden die Restkosten erstattet.

Eine Laserbehandlung ist erstattungsfähig.
100 % Leistung, sofern die Parodontosebehandlung nicht mit der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist.
100 % Leistung für Parodontosebehandlung unabhängig ob die gesetzlichen Krankenkassen leistet oder nicht.
professionelle Zahnreinigung
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100 % Leistung; 2 x je € 75,- p.a. 100 % Leistung; € 100,- p.a. 100 % Leistung; 2 x pro Kalenderjahr max. je € 80,- 100 %
pro Kalenderjahr stehen 2 x je € 75,- zur Verfügung.

Folgende Leistungen können Sie u. a. in Anspruch nehmen:

professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040)
Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
Behandlung überempfindlicher Zahnflächen
Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
Speicheltest zur Keimbestimmung
Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
pro Versicherungsjahr stehen € 100,- zur Verfügung.

Folgende Leistungen können Sie dabei in Anspruch nehmen:

professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040)
Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
Fissurenversiege­lung
Behandlung überempfindlicher Zahnflächen
Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen
pro Kalenderjahr stehen 2 x € 80,- für folgende Maßnahmen zur Verfügung:
professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040)
Entfernung des Biofilms
Oberflächenpolitur
Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
Erstellung des Mundhygienestatus
Unterweisung gegen Karies und parodontale Erkrankungen
Kontrolle des Übungserfolges
Fissurenversiegelung
Behandlung von überempfindlichen Zähnen
100 % Leistung ohne tarifliche Begrenzungen

Folgende Leistungen können Sie dabei in Anspruch nehmen:

professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040)
Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
Fissurenversiege­lung
Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
Erstellung des Mundhygienestatus
Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
Zahnersatz 100 % 100 % 90 % - 100 % 100 %
Inlays/Onlays
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100 % 100 % 90 % - 100 % 100 %
keine Begrenzung der maximalen Anzahl erstattungsfähiger Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien, wie z. B. Kunststoff, Keramik oder Gold.
Seitenzahn­verblendungen
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100 % bis Zahn 8 100 % bis Zahn 8 bis Zahn 7 100 % bis Zahn 8
Keramikverblen­dungen werden bis inkl. Zahn Nr. 8 erstattet. (8er) sind die Weisheitszähne.
Keramikverblen­dungen werden bis inkl. Zahn Nr. 8 erstattet. (8er) sind die Weisheitszähne.
Keramikver­blendungen werden bis inkl. Zahn Nr. 7 übernommen.
Keramikverblen­dungen werden bis zu den 8er-Zähnen erstattet. 8er-Zähnen sind die Weisheitszähne. Da die GKV nur bis Zahn 4 einen Festzuschuss leistet, sind die Kosten einer Keramikverblendung im hinteren Seitenzahnbereich bei leistungseingeschränkten Tarifen in voller Höhe vom Patienten zu tragen
Kronen/Brücken & Prothesen
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100 % 100 % 90 % - 100 % 100 %
Es werden auch hochwertigere Materialien (z.B. Gold oder Keramik) in angemessenem Rahmen erstattet.
Implantate 100 % 100 % 90 % - 100 % 100 %
Begrenzungen bei Implantaten
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keine Begrenzungen maximal 5 pro Kiefer keine Begrenzungen keine Begrenzungen
Es gibt weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantats eine festgesetzte Obergrenze. Vor Behandlungsbeginn wird empfohlen, einen Heil- und Kostenplan einzureichen.
Ein Implantat je Versicherungsjahr oder
zwei Implantate in einem Versicherungsjahr, wenn im zurückliegenden Versicherungsjahr keine Leistungen für Implantate in Anspruch genommen wurden
insgesamt fünf Implantate pro Kiefer innerhalb der gesamten Vertragslaufzeit
Keine Begrenzung der maximalen Anzahl von Implantate pro Kiefer und ohne Höchstbetrag je Implantat ,einschließlich Implantationskosten. Die Leistung wird in voller Höhe auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse erbracht.

Hinweis: Einige Tarife am Markt sehen anzahlmäßige Begrenzungen, z.B. max. 4 Implantate je Kiefer oder summenmäßige Begrenzungen, z.B. max. € 1.000,- je Implantat vor. Ebenso sehen einige Tarife keine Übernahme der Implantationskosten (augmentative Leistungen) vor, die jedoch einen erheblichen Anteil der Gesamtkosten ausmachen.
Kieferknochenaufbau (bei Implantaten)
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ja ja ja ja
Ein medizinisch notwendiger Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial als Vorbehandlung für eine Implantation wird im tariflichen Rahmen erstattet.
Ein medizinisch notwendiger Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial als Vorbehandlung für eine Implantation wird im tariflichen Rahmen mit 90 % - 100 % des Rechnungsbetrags erstattet.
Ein medizinisch notwendiger Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial als Vorbehandlung für eine Implantation wird im tariflichen Rahmen erstattet.
Funktionsanalyse/ Funktionstherapie
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ja ja ja ja
medizinisch notwendige funktionsanalytische und funktionsthera­peutische Maßnahmen im Zusammenhang mit umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind erstattungsfähig.
medizinisch notwendige funktionsanalytische und funktionsthera­peutische Maßnahmen im Zusammenhang mit umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind erstattungsfähig..

Hinweis: Die verschiedenen funktionsanalytischen Maßnahmen liefern dem Zahnarzt und Zahntechniker wichtige zusätzliche Informationen, damit der Zahnersatz später optimal passt. Kiefer, Muskeln und Zähne sind ständig aktiv, ob beim Sprechen, Essen oder Schlafen. Schon ein leicht gestörtes Zusammenspiel der Zähne kann zu Fehlbelastungen führen, die das gesamte Gebiss auf Dauer schädigen. Funktionsanalytische Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Kieferorthopädie für Erwachsene nein nein 90 % - 100 % nein
Besonderheiten 70 %, max. € 300,- je Kalenderjahr für Narkose, Akupunktur und Hypnose zur Schmerzausschaltung keine Wartezeiten
keine Gesundheitsfragen
Akupunktur zur Schmerztherapie Vollnarkose
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit
Tägliches Kündigungsrecht
90 % - 100 % für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen sofern sie auf einen Unfall zurückzuführen ist.
100 % bis € 250 ,- p.a. für Narkose (Analgo- und Lachgassedierung) und Akupunktur
keine Wartezeiten
keine Risikozuschläge für fehlende Zähne
für Sehhilfen, max. € 125,- innerhalb von 2 Jahren
Aufwendungen für Akupunktur und Hypnose zur Schmerztherapie sowie Aufwendungen für die Durchführung einer Vollnarkose bis € 200,- p.a.
Prothesen
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für Prothesenträger ohne Risikozuschlag abschließbar für Prothesenträger nicht abschließbar für Prothesenträger ohne Risikozuschlag abschließbar für Prothesenträger ohne Risikozuschlag abschließbar
Vorhandener herausnehmbarer Prothesen sind im Tarif mit versichert, sofern diese Versorgungen vor Abschluss der Versicherung voll intakt waren und keine Erneuerung oder Reparaturen vom Zahnarzt angeraten, geplant oder beabsichtigt waren.
Vorhandene, herausnehmbare Teil- und Vollprothesen gelten bei der DFV nicht als vollwertiger Zahnersatz. Die bisher so ersetzten Zähne gelten im Sinne der Annahmerichtlinien weiterhin als fehlend und sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Es können bis zu 3 mittels herausnehmbarer Prothesen ersetzte Zähne ohne Risikozuschlag versichert werden. Voraussetzung für die Mitversicherung ist, dass ein Ersatz dieser vorhandenen Prothesen vor Abschluss weder notwendig, beabsichtigt oder vom Zahnarzt angeraten war.
Vorhandener herausnehmbarer Prothesen sind im Tarif mit versichert, sofern diese Versorgungen vor Abschluss der Versicherung voll intakt waren und keine Erneuerung oder Reparaturen vom Zahnarzt angeraten, geplant oder beabsichtigt waren.
Arzt ohne Kassenzulassung Erfolgt keine Vorleistung der GKV, werden bei Zahnersatz 70 % der erstattungsfähigen Aufwendungen übernommen. Erfolgt keine Vorleistung der GKV, wird bei Zahnersatz eine pauschale GKV-Leistung von 35 % angerechnet. Ohne Vorleistung der GKV werden 50 % der erstattungsfähigen Kosten als Vorleistung abgezogen. Leistet auch dann in voller Höhe, wenn die GKV nicht vorleistet ohne Kürzungen
Auslandsbehandlung Ja, europaweit besteht zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz Ja, weltweit zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz Ja, weltweiter Geltungsbereich in den ersten 3 Monaten weltweite Geltung, danach europaweit
Heil- und Kostenplan wird empfohlen wird empfohlen bei Zahnersatz + parodontale Behandlung erforderlich ab € 1.500,- Gesamtkosten erforderlich
Preis-/ Leistungsverzeichnis
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liegt keines vor liegt keines vor liegt keines vor liegt keines vor
Es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die DKV berechnet die tariflich vereinbarten Erstattungen auf der Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen. Bei andersartigen bzw. gleichartigen Versorgungen erfolgt die Berechnung i. d. R. nach der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen.

Damit werden von der DKV höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die DFV erstattet die Labor- und Materialkosten im vollen versicherten Umfang. Sollten die erstattungsfähigen Kosten im auffälligen Missverhältnis zu durchschnittlichen Rechnungen stehen, behält sich die Leistungsabteilung der DFV eine entsprechende Prüfung vor.

Damit werden von der DFV höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten auf Basis der Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis. Die Hallesche berechnet die Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen. Damit werden von der Halleschen höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzver­sicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsver­zeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die Württembergische berechnet die Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach angemessenen Preisen. Damit werden von der Württembergische höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatz­versicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsver­zeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Mindestvertragszeiten Mindestvertragsdauer 2 Jahre. Kündigung 3 Monate vor dem 31.12. Tägliches Kündigungsrecht solange keine Leistungen in Anspruch genommen wurde, sonst 12 Monate Mindestvertragsdauer 2 Jahre, Kündigung 3 Monate vor Versicherungsjahres­ende. Mindestvertragsdauer 2 Jahre. Kündigung 3 Monate vor dem 31.12.
Höchstgrenzen in den ersten Jahren 1. Versicherungsjahr € 600,-
1. - 2. VJ € 1.200,-
1. - 3. VJ € 1.800,-
danach unbegrenzt
1. Versicherungsjahr € 1.000,-
1.- 2. VJ € 2.000,-
1. - 3. VJ € 3.000,-
1. - 4. VJ € 4.000,-
danach unbegrenzt
Zahnersatz:
1. Kalenderjahr € 1.000,-
1. - 2. KJ € 2.000,-
1. - 3. KJ € 3.000,-
1. - 4. KJ € 4.000,-
1. - 5. KJ € 5.000,-
danach unbegrenzt

Zahnbehandlung:
1. Kalenderjahr € 500,-
1. - 2. KJ € 1.000,-
1. - 3. KJ € 1.500,-
1. - 4. KJ € 2.000,-
1. - 5. KJ € 2.500,-
danach unbegrenzt
1. Jahr € 1.000,-
2. Jahr € 2.000,-
3. Jahr € 3.000,-
4. Jahr € 4.000,-
Ab dem 5. Jahr oder bei unfallbedingter Behandlung entfällt die Leistungsstaffel.
Annahmerichtlinien für fehlende nicht ersetzte Zähne Bis 3 fehlende Zähne können mit je  7,- Beitragszuschlag pro Zahn mitversichert werden. Keine Leistung für bereits fehlende und nicht ersetzte Zähne. Es können bis zu 3 fehlende Zähne mitversichert werden. Die Erstattungsbeträge sind dann in den ersten Jahren wie folgt begrenzt:
1. Kalenderjahr € 250,-
1. - 2. KJ € 500,-
1. - 3. KJ € 750,-
1. - 4. KJ € 1.000,-
1. - 5. KJ € 1.250,-
danach unbegrenzt
bis zu 4 fehlende Zähne ohne Zuschlag mitversichert

Keine Risikozuschläge und keine Leistungsausschlüsse für fehlende Zähne

2 fehlende Zähne ohne Einschränkung, 3 - 4 mit Zahnstaffel

siehe Zahnstaffel
Gebührenordnung GOZ/GOÄ bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ
Wartezeiten entfallen bei Unfall oder Zahnarzt-untersuchung 8 Monate keine Wartezeiten, sofortige Leistung
Altersrückstellungen
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nein nein nein ja
Die DKV kalkuliert den Tarif ohne Altersrückstellungen. D.h. dass der Beitrag nicht auf Basis des Eintrittsalters immer gleich bleibt, sondern die Beiträge steigen im Laufe der Jahre etwas an. Beitragssprünge ab 20, 30, 40, 50, 60 Jahre.
Die DFV kalkuliert den Tarif ohne Altersrückstellungen. D.h. dass der Beitrag nicht auf Basis des Eintrittsalters immer gleich bleibt, sondern die Beiträge steigen im Laufe der Jahre. Es gibt sieben Alters- und Beitragsgruppen. Versicherte, die das 20., 30., 40., 50., 60. und 70. Lebensjahr vollenden, bezahlen dann den in der Beitragstabelle genannten und der jeweiligen Altersgruppe zugeordneten Neubeitrag.
Die Hallesche kalkuliert den Tarif ohne Altersrückstellungen. D.h. dass der Beitrag nicht auf Basis des Eintrittsalters immer gleich bleibt, sondern die Beiträge steigen im Laufe der Jahre etwas an. Beitragssprünge mit 18. - 33. - 44. - 55. - 59. - 66 Lebensjahr
Die Württembergische kalkuliert den Tarif mit Altersrückstellungen, so dass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind. D.h. In den ersten Jahren werden Rückstellungen gebildet, die später aufgebraucht werden. Stabiler Beitrag im Alter
Allgemeine Vertragsbedingungen AVB DKV_KDTP100+KDBE AVB DKV_KDTP100+KDBE AVB DFV ZahnSchutz Exklusiv AVB DFV ZahnSchutz Exklusiv AVB Hallesche GIGA.DENT AVB Hallesche GIGA.DENT AVB Württembergische V1 AVB Württembergische V1
DKV online beantragen -/- Hallesche online beantragen -/-
Antrag ausdrucken Antrag DKV KDTP100 + KDBE Antrag DKV KDTP100 + KDBE Antrag DFV ZahnSchutz ExklusivAntrag DFV ZahnSchutz Exklusiv Antrag Hallesche GIGA.DENT Antrag Hallesche GIGA.DENT Antrag Württembergische V1Antrag Württembergische V1
Tarifbezeichnung DKV KDTP100 + KDBE DFV ZahnSchutz Exklusiv Hallesche GIGA.DENT Württembergische V1

Die Testsieger-Tarife

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Tarife ohne Wartezeiten

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Tarife ohne Gesundheitsprüfung

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Tarife ohne Summen-begrenzungen

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Tarife, die bis zu 4 fehlende Zähne mitversichern

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Reine Zahnersatz-Tarife (z.B. für Implantate)

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Tarife für Kinder (Kieferorthopädie)

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Senioren-Tarife

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Preis-/Leistungstipp

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100 % Zahnersatz

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