Exklusiver Hochleistungstarif mit 100 % Rundumschutz

Private Zahnzusatzversicherung
Endlich sind schöne Zähne wieder bezahlbar!

100 % für Zahnersatz, Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Schmerzlinderung – Rundumschutz ohne Wartezeiten

continentale testlogo 4

Dieser Hochleistungstarif bietet Ihnen:

  • 100 % Erstattung Zahnersatz ab sofort, keine Wartezeit
  • 100 % Erstattung Implantate, keine Begrenzung bei der Anzahl der Implantate und der Materialkosten
  • 100 % Erstattung Kronen, Brücken, Teilprothese, Vollprothese, implantatgetragene Prothese, Veneers
  • 100 % Erstattung Kieferknochenaufbau
  • 100 % Erstattung Verblendung
  • 100 % Erstattung Zahnbehandlung ab sofort, keine Wartezeit
  • 100 % Erstattung Wurzelbehandlung auch ohne Vorleistung GKV
  • 100 % Erstattung Wurzellängenmessung auch ohne Vorleistung GKV
  • 100 % Erstattung Parodontosebehandlung auch ohne Vorleistung GKV
  • 100 % Erstattung für Aufbissbehelfe und Schienen (z. B. Knirscherschienen)
  • 100 % Inlays, Onlays, Overlays aus Gold oder Keramik, hochwertige Kunststofffüllungen
  • 100 % Erstattung, bis 250 Euro je Kalenderjahr für Schmerzausschaltung, Vollnarkose, Akupunktur und Hypnose
  • 100 % höchste Tarifleistung ungeachtet Bonusheft
  • 100 % Erstattung max. 500 EUR in 2 Jahren für Prophylaxe – professionelle Zahnreinigung und Bleaching
  • Erstattung in den Anfangsjahren 1.-4. Kalenderjahr bis 6.000 EUR
  • Wegfall der Summenbegrenzung nach dem 2. Kalenderjahr bei bestehender Vorversicherung
  • Konstante Beiträge im Alter da mit Altersrückstellungen kalkuliert wird
Zahnersatz und Implantate Hochleistungstarif CEZE
Regelversorgung inkl. GKV-Vorleistung 100 %
Privatzahnärztliche Versorgung, Funktionsdiagnostik, Augmentation (Knochenaufbau
für Implantate) inkl. GKV-Vorleistung
100 %
Anzahl Implantate je Kiefer unbegrenzt
Zahnstaffel in den ersten Kalenderjahren (KJ) 1. KJ: 1.500 €
1. - 2. KJ: 3.000 €
1. - 3. KJ: 4.500 €
1. - 4. KJ: 6.000 €
Begrenzung ab dem 3. KJ entfällt, wenn Sie eine unmittelbare
Vorversicherung nachweisen, die seit mindestens drei Jahren
besteht und mindestens 80 % für privatzahnärztlichen
Zahnersatz leistet.
Zahnstaffel entfällt bei Unfällen.
Zahnbehandlung / Zahnerhalt Hochleistungstarif CEZE
Plastische Füllungen 100 %
Wurzelbehandlung 100 %
Parodontosebehandlung 100 %
Aufbissbehelfe und Schienen 100 %
Zahnprophylaxe / Bleaching Hochleistungstarif CEZE
Zahnprophylaxe, Professionelle Zahnreinigung (PZR), Fissurenversiegelung, zahnaufhellende Maßnahmen (z. B. Bleaching) 100 %
max. 250 € je KJ
Schmerzlinderung Hochleistungstarif CEZE
Maßnahmen zur Schmerzausschaltung wie Analgo-Sedierung, Vollnarkose, Lachgas-Sedierung, Akupunktur und Hypnose 100 %
max. 250 € je KJ
Gebührenordnung / Wartezeiten / Kostenplan Hochleistungstarif CEZE
Gebührenordnung für Ärzte / Zahnärzte (GOÄ / GOZ) bis zu den Höchstsätzen
Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn Vorlage ist empfehlenswert, aber nicht zwingend
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zahnzusatzversicherung hochleistungstarif

Volle Kostenübernahme!

Mit diesem Hochleistungstarif reduzieren Sie Ihren Eigenanteil der Zahnarztrechnung auf „Null“.

Schnellrechner

RUNDUMSCHUTZ MIT GLEICHBLEIBENDEM BEITRAG

Ausgestattet mit Altersrückstellung: Ein Premiumtarif, bei dem es keine altersbedingten Beitragssprünge gibt. Der CEZE Zahnzusatztarif wird nach „Art der  Leben“ kalkuliert. Das heißt, es werden Alterungsrückstellungen aufgebaut, die einen gleichbleibenden Beitrag gewährleisten.

Diese sorgen dafür, dass die Beiträge auch im Alter bezahlbar bleiben und dass es keine altersbedingten Beitragssprünge gibt. Das ist verbraucherfreundlich. Denn 
schnell relativiert sich der scheinbar günstigere Startbeitrag eines Zahnzusatztarifs, der nach „Art der Schaden“ kalkuliert wird und sich alle paar Jahre durch Alterssprung erhöht.

hochleistungstarif continentale ceze
Zahnzusatzversicherung mit gleichbleibendem Beitrag
zahnzusatzversicherung volle erstattung
Böse Überraschungen gehören künftig der Vergangenheit an

Mit dem Zahntarif CEZE brauchen Sie keine Angst mehr vor unkalkulierbaren Zahnarztrechnungen zu haben

Wenn es um die Rechnung Ihres Zahnarztes geht, dann lässt Sie ihre gesetzliche Krankenversicherung regelmäßig im Stich. Von den Behandlungskosten übernimmt die GKV nur einen Bruchteil, den Löwenanteil haben Sie zu tragen.

Das kann sich bei Zahnersatz schnell mal auf viele tausend Euro summieren. Oder aber Sie erhalten von Ihrem Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan, der Ihr finanzielles Budget bei weitem überfordert und damit eine medizinisch notwendige Behandlung von vorn herein ausschließt.

Deshalb wird dringend empfohlen, „vor Beginn“ einer Behandlung eine Zahnzusatzversicherung wie den hier angebotenen Zahntarif der Continentale CEZE abzuschließen, mit dem alle Eventualitäten zu 100 % abgedeckt sind. Und „vor Beginn“ bedeutet, dass der Behandlungsbedarf beim Zahnarzt noch nicht „aktenkundig“ sein darf. Wenn ihr Zahnarzt den Behandlungsbedarf mit Ihnen mündlich erörtert, so ist dies unerheblich.

Mit unserem Zahntarif CEZE der Continentale können Sie Ihre eigenen Kosten für Zahnersatz, Prophylaxe und Zahnbehandlung „auf Null“ reduzieren!

Zahngesundheit ist von großer Bedeutung für Ihre Lebensqualität, das sollte es Ihnen wert sein.

Der Status Ihres Bonushefts: Bonus 0. Es gibt kein Bonusheft oder weniger als fünf Jahre dokumentierter regelmäßiger Zahnarztbesuche.

Jetzt bekommen Sie 100 % des Rechnungsbetrags als Erstattung für eine Versorgung, die höherwertig oder optimal ist. Ihr Anspruch auf eine vollständige Erstattung beträgt stets 100 %, unabhängig vom Bonusheftnachweis.

TOP: Dieser Tarif ist für Sie geeignet, wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch in Zukunft nicht beabsichtigen, da der Bonusheftnachweis die Höhe der Gesamterstattung nicht beeinflusst.

Beispiel für eine Erstattung: Die gesetzliche Krankenkasse stellt nur den entsprechenden Festkostenzuschuss bereit. Die Zahnzusatzversicherung der Continentale CEZE erfüllt den Rechnungsbetrag bis zu 100 %.

Der Status Ihres Bonushefts: Bonus 0. Es gibt kein Bonusheft oder weniger als fünf Jahre dokumentierter regelmäßiger Zahnarztbesuche.

Erstattung für die von den gesetzlichen Krankenkassen vorgesehene Grundversorgung mit Zahnersatz erhalten Sie immer 100 % vom Rechnungsbetrag.
Ihr Anspruch auf eine vollständige Erstattung beträgt stets 100 %, unabhängig vom Bonusheftnachweis.

Beispiel für eine Erstattung: Die gesetzliche Krankenkasse stellt nur den entsprechenden Festkostenzuschuss bereit. Die Zahnzusatzversicherung der Continentale CEZE füllt immer wieder bis zu 100 % des Rechnungsbetrages aus.

Sie erhalten für hochwertig ausgeführte Implantate 100 % vom Rechnungsbetrag. Ihr Anspruch auf Erstattung beläuft sich stets auf 100 %, unabhängig vom Bonusheftnachweis.

Beispiel für eine Erstattung: Die gesetzliche Krankenkasse gewährt ausschließlich den Festkostenzuschuss für eine unkomplizierte Brückenversorgung. Die Zahnzusatzversicherung der Continentale CEZE erstattet nur bis zu 100 % des Rechnungsbetrages.

Es gibt hier kein Limit. Die Anzahl der Implantate pro Kiefer und die Materialkosten des einzelnen Implantates sind im Tarif Continentale CEZE nicht beschränkt.

Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) schreibt vor, dass die zahnärztlichen Leistungen bis zum Höchstsatz erstattet werden.

Ja, wenn Sie als Vorbehandlung zu einer späteren Implantationsmaßnahme gehören, können die Kosten für augmentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial) erstattungsfähig sein.

Ja, wenn funktionsanalytische und funktionstherapeutische Behandlungen unmittelbar mit Zahnersatzmaßnahmen verknüpft sind, können sie erstattet werden.

Bei hochwertig ausgeführten Gold- oder Keramikinlays erhalten Sie 100 % vom Rechnungsbetrag. Ihr Anspruch auf eine vollständige Erstattung beträgt stets 100 %, unabhängig vom Bonusheftnachweis.

Beispiel für eine Erstattung: Die gesetzliche Krankenkasse gewährt ausschließlich den Festkostenzuschuss für eine Amalgamfüllung. Die Zahnzusatzversicherung der Continentale CEZE füllt immer bis zu 100 % des Rechnungsbetrages auf.

Es gibt hier kein Limit. In dem Tarif Continentale CEZE sind weder die Anzahl der Inlays pro Kiefer noch die zu verwendenden Materialien wie Gold, Keramik oder Kunststoff vorgeschrieben. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) schreibt vor, dass die zahnärztlichen Leistungen bis zum Höchstsatz erstattet werden.

Sie erhalten 100 % vom Rechnungsbetrag für Kronen und Brücken, die von hoher Qualität hergestellt werden. Ihr Anspruch auf eine vollständige Erstattung beträgt stets 100 %, unabhängig vom Bonusheftnachweis.

Beispiel für eine Erstattung ist, dass die gesetzliche Krankenkasse nur den entsprechenden Festkostenzuschuss gewährt. Die Zahnzusatzversicherung der Continentale CEZE beträgt konsequent 100 % des Rechnungsbetrages.

Ja, Kronen und Brücken können auch im Seitenzahnbereich verblendet werden. Dies gilt für den Unterkiefer und den Oberkiefer, beide nach rechts und links, bis zum sechsten Zahn.

Zahnbehandlungsbegleitleistungen

  • Akupunktur
  • DNA-Test zu 100 %
  • Laserbehandlung zu 100 % nach GOZ 0120
  • OP / Dental Mikroskop zu 100 %
  • PACT Photoaktivierte Chemotherapie zu 100 %
  • Vector-Ultraschallbehandlung zu 100 %

Zahnersatzbegleitleistungen

  • CEREC Keramik zu 100 %
  • DVT – 3D Röntgen zu 100 %
  • Vollnarkose

Schienen

  • Aufbiss-Schiene zu 100 %

zur Reparatur oder Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz sowie zur medizinisch notwendigen Neuanfertigung.

Zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns noch vorhandener Zahnersatz ist im Rahmen der Tarifleistungen mitversichert für Reparaturen, Austausch-, Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen, die später erforderlich werden.

Die Mitversicherung gilt nur für bereits vorhandenen

  • festsitzenden Zahnersatz (wie Brücken, Kronen, Implantate usw.)

Bei der Continentale werden Teil- und Vollprothesen, die herausnehmbar sind, nicht als vollwertiger Zahnersatz betrachtet. Im Sinne der Annahmerichtlinien gelten die so ersetzten Zähne immer noch als fehlend, können aber für die Versorgung mitversichert werden, die in Zukunft medizinisch erforderlich sein wird.

Es gibt keine Wartezeit im Tarif Continentale CEZE nach Versicherungsbeginn. Sie haben die Möglichkeit, unmittelbar nach Versicherungsbeginn Leistungen für Zahnersatzmaßnahmen wie Implantate, Inlays, Kronen, Brücken oder Prothesen zu nutzen.

Ja, die Erstattung für Kunststofffüllungen an bleibenden Zähnen beträgt 100 %. Ihre gesetzliche Krankenkasse trägt etwa 35 EUR für eine Amalgamfüllung.

Es gibt kein Limit für die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen. In der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) sind die Füllungen gemäß den Ziffern 2060, 2080, 2100 und 2120 abzurechnen und werden bis zum Höchstsatz erstattet.

Amalgam-Füllungen dürfen ab dem 1. Juli 2018 nicht mehr von schwangeren und stillenden Frauen erhalten werden. Kunststofffüllungen sind seitdem für diese Gruppe von Personen von den gesetzlichen Krankenkassen verpflichtend.

Ja, es gibt eine Erstattung von 100 % des Rechnungsbetrages für Wurzelbehandlungen, sofern der Behandlungsbedarf nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse getragen wird. Der Tarif Continentale CEZE übernimmt die Restkosten, wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Behandlungsmaßnahmen erstattet.

Im Tarif Continentale CEZE kann eine Laserbehandlung im Rahmen einer Wurzelbehandlung erstattet werden. In Übereinstimmung mit Ziffer 2410 der Gebührenordnung für Zahnärzte ist die Maßnahme abzurechnen. Sie wird zum Einfachsatz erstattet, aber höchstens 68 EUR.

Ja, wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt, werden für Parodontosebehandlungen 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Der Tarif Continentale CEZE erstattet die restlichen Kosten, wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse einen Teil der Behandlungsmaßnahmen erstattet.

Im Tarif Continentale CEZE können Laserbehandlungen im Rahmen einer Parodontosebehandlung erstattet werden. In Übereinstimmung mit den Ziffern 4080 und 4090 der Gebührenordnung für Zahnärzte ist die Maßnahme abzurechnen. Sie wird bis zum Einfachsatz, aber höchstens 68 EUR, erstattet.

Wenn der Behandlungsbedarf nicht unter die Leistungspflicht Ihrer gesetzlichen Krankenkasse fällt, wird für Aufbissschienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Bei Vertragsabschluss sind Reparaturen von Aufbissschienen, die bei der Antragstellung vorhanden sind, mitversichert.

Eine Wartezeit besteht im Tarif Continentale CEZE nicht. Sie können unmittelbar nach Versicherungsbeginn Leistungen für Kunststofffüllungen und Zahnbehandlungen, einschließlich Parodontose- und Wurzelkanalbehandlungen, in Anspruch nehmen.

Ja, für folgende Maßnahmen stehen pro Kalenderjahr 250 EUR zur Verfügung:

  • professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040)
  • Erstellung eines Mundhygienestatus sowie die eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
  • Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes
  • Kontrolle des Übungserfolges
  • Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne
  • Beseitigung von harten und weichen Zahnbelägen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, auch mittels VECTOR-Methode
  • mikroinvasive Kariesinfiltration
  • Entfernen des Biofilms
  • Oberflächenpolitur sowie die Behandlung, Fluoridierung und Versiegelung von überempfindlichen Zahnflächen

Wenn Sie zweimal im Jahr eine professionelle Zahnreinigung durchführen lassen, reicht der Betrag von 250 EUR jedenfalls aus.

Eine Wartezeit ist im Tarif Continentale CEZE nicht vorgesehen. Sie können professionelle Zahnreinigungsleistungen unmittelbar nach Versicherungsbeginn nutzen.

Ja, der Tarif Continentale CEZE erstattet die Ausgaben für zahnaufhellende Maßnahmen (z. B. Bleaching), wenn diese in einer Zahnarztpraxis durchgeführt und zahnärztlich begleitet werden. Zu 100 %, bis zu 250 EUR pro Kalenderjahr, werden für  Zahnprophylaxe, professionelle Zahnreinigung (PZR), Fissurenversiegelung und Maßnahmen zur Zahnaufhebung erstattet.

Bei diesem Tarif beeinflusst Ihr Bonusheft nicht die Höhe der Erstattung.

Der Status Ihres Bonushefts: Bonus 0. Es gibt kein Bonusheft oder weniger als fünf Jahre dokumentierter regelmäßiger Zahnarztbesuche.

TOP: Dieser Tarif ist für Sie geeignet, wenn Sie kein Bonusheft führen und dies auch in Zukunft nicht beabsichtigen, da der Bonusheftnachweis die Höhe der Gesamterstattung nicht beeinflusst.

Für eine höherwertige oder optimale Versorgung erhalten Sie 100 % des Rechnungsbetrags, selbst wenn Sie keinen Kassenbonus erhalten.

Die Continentale erstattet Zahnarztbesuche, die im Bonusheft dokumentiert sind, unabhängig davon. Auch ohne Bonusheft bekommen Sie unverzüglich die maximale Tarifleistung.

Ja, bei Angabe, dass keine Zahnlücke oder freie Position in den Zahnreihen bei der zu versichernden Person besteht beträgt in den ersten 4 Kalenderjahren die Summe:

1.500 EUR Erstattungsbetrag im 1. Kalenderjahr
3.000 EUR Erstattungsbetrag im 1.- 2. Kalenderjahr
4.500 EUR Erstattungsbetrag im 1.- 3. Kalenderjahr
6.000 EUR Erstattungsbetrag im 1.- 4. Kalenderjahr

Ab dem fünften Kalenderjahr sind die Leistungen unbeschränkt verfügbar.
Bei dem Behandlungsbedarf, der nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen ist, gelten die Beschränkungen nur für den Zahnersatzbereich.

Nein, aber wir raten Ihnen, den Heil- und Kostenplan einzureichen, der auch die Kosten für Material- und Laborleistungen enthält, und sich mit der Continentale in Verbindung zu setzen, um die Kostenübernahme zu koordinieren. Bei der Continentale reichen Sie eine Kopie des HKP ein, den Ihr Zahnarzt für diese Maßnahmen bereits für Ihre gesetzliche Krankenkasse erstellen muss. Ein HKP ist nicht erforderlich, wenn Sie eine Kunststofffüllung oder eine professionelle Zahnreinigung durchführen.

Nein, der Versicherer hat kein verpflichtendes Preis- und Leistungsverzeichnis erstellt.

Auf der Grundlage der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen berechnet die Continentale die tariflich festgelegten Erstattungen.

Die Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten nur auf der Grundlage des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten, erkennen daher niedrigere Leistungen an als die Continentale.

Sie haben die gleichen Leistungsansprüche, wenn Ärzte ohne Kassenzulassung eine Behandlung durchführen. Ihr Erstattungsanspruch wird jedoch pauschal um 30 % gekürzt, da Sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (Festkostenzuschuss) nicht in Anspruch genommen haben. Dieser Betrag würde von den Continentale-Tarifleistungen abgezogen und als fiktive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse angerechnet. Etwa 99 Prozent der niedergelassenen Zahnärzte haben eine Kassenzulassung.

Der Continentale muss für jede Behandlungsleistung ein entsprechendes Ablehnungsschreiben der GKV vorgelegt werden, wenn Sie einen Arzt aufsuchen, der keine Kassenzulassung hat.

Nein, die Leistungen des Tarifs Conti CEZE sind direkt mit einer gesetzlichen Krankenversicherungsvorleistung verbunden. Daher ist der Tarif CEZE nicht vollständig reform- oder zukunftsfähig.

Heute: Für jeden zu Zahnersatz führenden Zahnmedizinischen Befund gewähren die gesetzlichen Krankenkassen heute einen Festkostenzuschuss. Wenn Sie sich für eine Versorgungsform (z. B. Implantat) entscheiden, die eigentlich keine Kassenleistung wäre, erhalten Sie den Zuschuss seit 2005 auch dann.

In jedem Fall ist der entsprechende Festkostenzuschuss in Anspruch zu nehmen, der heute noch ausgezahlt wird. Andernfalls wird eine theoretische Anrechnung dessen vorgenommen, was die gesetzliche Krankenkasse gezahlt hätte. Das sind 30 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für Zahnersatz, Inlays, oralen Implantaten und augmentative Behandlungen. Wenn Sie den Festkostenzuschuss nicht nutzen, würde die Auszahlung der Continentalen heute um diese Anrechnungssummen gekürzt.

Der Tarif CEZE der Continentale muss angepasst oder ersetzt werden, wenn die gesetzlichen Krankenkassen den Zahnersatz aus ihrem Leistungskatalog streichen.

Im Finanztest 06/23 erhielt der Tarif Continentale CEZE die Bewertung „Sehr gut“ und den Traumwert 0,5 Daher erhielt er die Auszeichnung „Testsieger“.

Die Kosten für spezielle Schmerzausschaltungsmaßnahmen, die im Rahmen einer Zahnbehandlungs- oder Zahnersatzmaßnahme anfallen, sind ebenfalls Teil des Versicherungsschutzes. Dazu gehören:

  • Vollnarkose
  • Analgo-Sedierung
  • Lachgas-Sedierung
  • Akupunktur
  • Hypnose

Die Erstattung dieser Maßnahmen beträgt 100 % und liegt bei 250 EUR pro Kalenderjahr.

Sollte eine Zahnersatzversicherung mit einem tariflichen Erstattungsprozentsatz von mindestens 80 % bei einem anderen privaten Krankenversicherer in den letzten drei vollen Kalenderjahren vor Vertragsabschluss bereits ununterbrochen bestanden haben (inklusive Vorleistung der GKV oder eines anderen vorleistungspflichtigen Erstattungsverpflichteten), entfällt die Summenbegrenzung der Anfangsjahre bereits ab dem dritten Kalenderjahr.

Es gibt keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen für Erwachsene, da der Tarif mit Alterungsrückstellungen berechnet wird.

Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen ist es dennoch möglich, die Beiträge anzupassen.

Ja, es gibt eine Mindestversicherungsdauer von 2 Jahren. Der Tag des Versicherungsbeginns gilt als Beginn des Versicherungsjahres.

Sie können den Vertrag zum Ende des Versicherungsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen, nachdem die Mindestversicherungsdauer von zwei Jahre beendet ist.

Ihr Versicherungsschutz wird nicht beeinträchtigt, wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln.

Eine Änderung des Status beeinträchtigt Ihren Versicherungsschutz nicht. Diese Veränderungen haben keine Auswirkungen auf die Zusatzversicherung, unabhängig davon, ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind, ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse haben.

Dem Versicherer müssen Sie unverzüglich mitteilen, dass Sie Ihren Vertrag bei der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung beendet haben. Dann haben sie ein Sonderkündigungsrecht von zwei Monaten.

Ja, für Zahnersatz, der im Ausland hergestellt wurde, und für die dort durchgeführten Behandlungen leistet der Tarif auch die Höhe, die in Deutschland erstattet werden könnte. Grundsätzlich raten wir dazu, sich vor Beginn der Behandlung auch mit der gesetzlichen Krankenversicherung in Verbindung zu setzen, um die Kostenübernahme zu koordinieren. Die Leistung der GKV ist für die Erstattungsleistung des Versicherers in diesem Tarif erforderlich.

Ja, im Antrag stellt der Versicherer Fragen zur Gesundheit.

Continentale CEZE – Gesundheitsfragen

  • Anzahl fehlende oder durch herausnehmbaren Zahnersatz versorgte Zähne
  • Anzahl der Zähne, die ersetzt oder überkront wurden
  • Ist eine zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlung (z. B. Inlays, Parodontosebehandlung, Zahnersatz oder Implantate) erforderlich, empfohlen oder begonnen worden? Wurden in den vergangenen zwölf Monaten Parodontosebehandlungen oder Behandlungen aufgrund von Zahnfleischerkrankungen durchgeführt?
  • Wurden in den vergangenen fünf Jahren neben der gesetzlichen Krankenversicherung auch Zahnleistungen von anderen privaten Krankenversicherungen angeboten oder sind diese abgelehnt worden?

CEZE online abschließen

Schließen Sie die Zahnzusatzversicherung der Continentale mit dem Tarif CEZE jetzt ab und Sie sind künftig beim Zahnarzt hundertprozentiger Privatpatient für alle Behandlungen.

Wir versichern Ihnen, dass die hier angebotenen Tarife nirgends günstiger beantragt werden können, egal ob bei einem Mitbewerber oder direkt bei einer der beiden Versicherungsgesellschaften.

Ihr Spezialist für Zahnzusatzversicherungen hat einige wichtige Themen zusammengestellt, damit sie sich vorab über die Vorteile einer Zahnzusatzversicherung informieren können.

Wenn es um private Kranken-Zusatzversicherungen geht, steht die Zahnzusatzversicherung an erster Stelle. Mehr als jedes sechste Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse besitzt bereits einen solchen Versicherungsschutz. Und bei noch nicht Versicherten geben in Umfragen regelmäßig rund 80 Prozent der Teilnehmer an, ihn zumindest in Betracht zu ziehen. Kein anderes privates Zusatzversicherungs-Angebot kann hier mithalten. Dass dies so ist, hat einen einleuchtenden Grund: die GKV-Leistungen reichen gerade bei zahnärztlichen Leistungen nicht aus. Viele GKV-Mitglieder sehen sich daher vor dem Dilemma, zahnärztliche Kosten entweder aus eigener Tasche zahlen zu müssen oder im Zweifel auf die bestmögliche Behandlung zu verzichten. Privater Zahnzusatzschutz bietet einen Ausweg.

Grundsätzlich tragen die gesetzlichen Krankenkassen bei Zahnbehandlungen – wie auch in anderen Bereichen – nur die Kosten für die medizinische Regelversorgung. Was darüber hinaus geht, müssen Versicherte selbst zahlen. Besonders gravierend wirkt sich das bei Zahnersatz und -füllungen aus. Hier leisten die Krankenkassen nur sogenannte „befundbezogene Festzuschüsse“ (etwa 50 Prozent der Kosten der Standardtherapie). Gerade wenn hochwertige Inlays oder Implantate empfohlen werden, decken die Kassenleistungen nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten ab. Der „Eigenbeitrag“ kann dann schnell in die Hunderte oder Tausende gehen. Zahnersatz ist keineswegs der einzige Bereich, in dem Kassenleistungen nicht ausreichen. Auch bei Kieferorthopädie und vielen anderen üblichen zahnärztlichen Maßnahmen bestehen Leistungslücken und es fallen beträchtliche Zuzahlungen an. Diese „Defizite“ lassen sich mit einer privaten Zusatzversicherung ausgleichen.

In der privaten Krankenversicherung ist vieles anders geregelt als in der GKV. Das gilt auch für Zahnzusatzversicherungen. Ein grundlegender Unterschied besteht darin, dass die Beiträge sich nicht nach dem Einkommen richten, sondern nach dem versicherten Risiko und den zu erwartenden Kosten.

Wovon die Beiträge abhängen

Maßgeblich für die Beitragshöhe ist zunächst der versicherte Leistungsumfang. Je besser das vereinbarte Leistungsniveau und je umfangreicher das versicherte Leistungsspektrum ist, umso höher fallen tendenziell auch die Versicherungsprämien aus. Das versteht sich von selbst. Daneben sind aber auch individuelle Faktoren für die Beitragshöhe relevant:

– das (Eintritts-)Alter: da ältere Versicherte im Schnitt häufigere und aufwändigere Zahnbehandlungen (zum Beispiel Zahnersatz) benötigen, steigen die Prämien altersabhängig;

– Vorerkrankungen und -schäden: führen sehr oft zu Risikozuschlägen, weil die Wahrscheinlichkeit von weiteren Behandlungen größer ist. Um dieses Risiko einzuschätzen, findet bei der Beantragung des Versicherungsschutzes üblicherweise eine Gesundheitsprüfung statt.

Sonderthema Altersrückstellungen

Bei einigen Zahnzusatztarifen werden Altersrückstellungen gebildet. Ein Teil der Beiträge wird in diesem Fall dazu verwandt, eigentlich nötige künftige Beitragserhöhungen infolge altersbedingter Kostensteigerungen aufzufangen. Bei Tarifen ohne Altersrückstellungen ist dagegen keine Beitragsstabilität gegeben. Versicherungsnehmer zahlen dann bei Eintritt weniger und später mehr als beim Altersrückstellungs-Tarif. Der Haken bei den Altersrückstellungen besteht darin, dass sie beim Versicherungswechsel nicht mitgenommen werden können. Die Wahl eines solchen Tarifs ist daher nur sinnvoll, wenn die Absicht besteht, dauerhaft bei dem ausgewählten Anbieter zu bleiben. Bei Tarif-Vergleichen ist die Frage „Altersrückstellungen ja oder nein“ auf jeden Fall mit zu berücksichtigen. Sonst besteht die Gefahr „Äpfel mit Birnen“ zu vergleichen.

Jedes Familienmitglied extra zu versichern

In der privaten Krankenversicherung gibt es grundsätzlich keine Familienversicherung. Das gilt auch für Zahnzusatzversicherungen. Das heißt, für jedes Familienmitglied mit gewünschtem Zahnzusatzschutz ist ein eigener Vertrag mit entsprechender Pflicht zur Beitragszahlung abzuschließen.

Bei den angebotenen Tarifen ist eine außerordentliche Vielfalt festzustellen, die den Überblick nicht unbedingt einfach macht. Viele Versicherer sehen bei ihren Zahnzusatzversicherungen abgestufte Leistungspakete vor. Neben einem Basis-Tarif werden dann auch Premium-, Komfort- oder Ergänzungstarife angeboten, die höhere Erstattungen und/oder zusätzliche Leistungen vorsehen.

Oft können auch spezielle Kinder- und Senioren-Tarife gewählt werden. Gerade bei den Senioren-Tarifen empfiehlt es sich genauer hinzuschauen. Sie bieten nicht selten nur ein reduziertes Leistungsniveau und entsprechen nicht dem tatsächlichen Versicherungsbedarf. Das Problem dabei ist, dass bei der „normalen“ Zahnzusatzversicherung häufig Altersbegrenzungen vorgesehen sind. Es sind aber auch Tarife ohne Alters-Limit im Angebot. Bei Kinder-Tarifen ist es wichtig zu prüfen, inwieweit kieferorthopädische Leistungen abgedeckt werden. Hier bestehen erhebliche Unterschiede.

Bei Beantragung des Versicherungsschutzes findet normalerweise eine Gesundheitsprüfung statt. Sie besteht in der Regel in der Beantwortung eines mehr oder weniger ausführlichen Fragenkataloges im Antrag. Darin geht es zum Beispiel um fehlende Zähne, Zahnfehlstellungen, vorhandene Füllungen und Zahnersatz, frühere oder laufende Zahnbehandlungen usw.. Fehlende Zähne sind oft ein Sonderthema und werden versicherungstechnisch unterschiedlich behandelt. Nicht generell zwingend ist die Vorlage eines ausführlichen Zahnarzt-Berichtes. Unter Umständen kann dies aber gefordert sein.

Die Versicherung entscheidet anhand der Angaben über die Annahme des Antrags, die Erhebung von Risikozuschlägen und/oder Leistungsausschlüsse. Die Beantwortung ist daher für das Versicherungsverhältnis maßgeblich. Eine vollständige und korrekte Angabe gehört zu den Pflichten des Versicherungsnehmers. Sie ist dringend zu empfehlen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden und eventuelle rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Stellt sich nachträglich heraus, dass die Antworten fehler- oder lückenhaft waren, drohen – je nach Schwere des Verstoßes – nachhaltige Konsequenzen. Sie reichen vom Vertragsrücktritt über die Kündigung bis zu Leistungsanpassungen und/oder zusätzlichen Risikozuschlägen.

Einige Versicherungen bieten inzwischen auch Tarife ohne Gesundheitsprüfung an. Dies kann eine Option für Interessenten sein, die ansonsten eine Ablehnung ihres Antrags oder gravierende Leistungsausschlüsse befürchten müssen. Mehr Informationen dazu bietet die Unterseite „Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit oder Gesundheitsprüfung“.

Die meisten Versicherungen sehen bei ihren Zahnzusatz-Tarifen Wartezeiten vor, ehe der Versicherungsschutz beginnt. Je nach Art der Behandlung oder Maßnahme betragen die Fristen meist zwischen drei und acht Monaten. Es gibt inzwischen auch einige Tarife ohne Wartezeit. Mehr Informationen dazu sind auf der Unterseite „Wartezeit“ zu finden.

Darüber hinaus enthalten viele Tarife Summenbegrenzungen. In den ersten Jahren des Versicherungsschutzes leistet die Zahnzusatzversicherung dann nur bis zu bestimmten Maximalbeträgen. Oft sind in den ersten vier Versicherungsjahren die Leistungen gestaffelt.

Ein Prinzip gilt fast durchgängig: für bereits diagnostizierten Behandlungsbedarf und begonnene Behandlungen kommt die Zahnzusatzversicherung nicht auf. Auch hier keine Regel ohne Ausnahme: Vereinzelt werden inzwischen Tarife angeboten, die auch bei einem schon vorliegenden Heil- und Kostenplan eintreten.

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