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Krankenhaustagegeldversicherung - so decken Sie § 39 SGB V ab

Krankenhaustagegeldversicherung

Als gesetz­lich Kranken­ver­sicher­ter muss man immer mehr finan­zielle Ein­bußen in Bezug auf die Leis­tun­gen seiner Kranken­ver­sicher­ung hin­nehmen. Kür­zun­gen oder Strei­chun­gen sind an der Tages­ord­nung. So muss man als über 18-­jähri­ger pro Kalen­der­tag 10,- € für die statio­näre Kranken­haus­behand­lung ent­rich­ten, und dies für maxi­mal 28 Tage pro Kalen­der­jahr. Die Rechts­vor­schrift findet sich in § 39 Abs. 4, § 1 Satz 2 SGB V.

 

Wer nicht ständig an die finanzielle Belastung denken will, sondern in Ruhe genesen möchte, dem empfiehlt es sich, eine private Krankenhaustagegeldversicherung abzuschließen. Denn die Mehrkosten bestehen nicht nur aus der Zuzahlung in Höhe von 10,- € täglich. Man sollte auch an die Kosten für Fernseh- und Telefongebühren, eventuelle Fahrtkosten der Angehörigen, Bücher, Zeitschriften, Internet und Cafeteria denken.

Mit einer Krankenhaustagegeldversicherung wird da beispielsweise ein einmonatiger Krankenhausaufenthalt finanziell gut abgesichert. So kann man ohne finanzielle Belastung sich voll und ganz auf die Genesung konzentrieren. Vorteilhaft ist zudem, dass auch Aufnahme- und Entlassungstage, Samstage und Sonntage als volle Tage gerechnet werden.

  • Freie Krankenhauswahl
  • Kein zeitliches Limit für die Leistungen
  • Steuerfreie Leistungen
  • Versicherungsschutz gilt in der ganzen EU

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