RH Finanzservice Rolf Herchenbach

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ohne Summenbegrenzung

Zahnzusatzversicherung ohne Summenbegrenzung

Es gibt nur sehr wenige Hochleistungs-Tarife die keine Summen­begren­zungen, oder zumindest eine zeitlich sehr kurze Summen­begren­zung vorsehen. Bei den Tarifen die Bayerische V.I.P. dental Plus und die Bayerische V.I.P. dental Plus Spezial stehen Ihnen die Leistun­gen aus den Berei­chen Zahn­behand­lung und Zahner­satz bereits zum Versicherungs­beginn in unbe­grenzter Höhe zur Verfü­gung. Aller­dings wenden sich diese Tarife auss­chließ­lich an In­teressen­ten, die bereits über einen be­stimmten Zeit­raum eine Zahn­ver­sicherung abge­schlossen haben.

  • keine Wartezeit + keine Summenbegrenzungen
  • bis zu 90 % für Zahnersatz, 100 % für Zahnbehandlung
  • sofortiger Versicherungsschutz
  • nur mit Vorversicherung für Tarifwechsler abschließbar

Sehr interessant sind auch Tarife, deren Summen­begren­zung zeit­lich sehr kurz ist. Bei dem Hoch­leistungs-Tarif ARAG Z 100 ist die Summen­begren­zung auf 2 Jahre be­grenzt und steht danach in unbe­grenzter Höhe zur Ver­fü­gung.

  • 100 % Zahnbehandlung 80 % Zahnersatz
  • keine Wartezeit bei ärztlichem Attest
  • 80 % Kieferorthopädie bei Erwachsenen
  • nur 24 Monate Summenbegrenzung

Zu den Tarifen, die trotz einer Summen­begren­zung sehr hohe Leistun­gen erbringen, zählt der Tarif R+V Premium U + ZV.

In den ersten vier Kalender­jahren gilt eine Begren­zung für Zahner­satz von:

  • € 1.000,- Erstattungsbetrag im ersten Kalenderjahr
  • + € 2.000,- Erstattungsbetrag im zweiten Kalenderjahr (= € 3.000,-)
  • + € 3.000,- Erstattungsbetrag im dritten Kalenderjahr (= € 6.000,-)
  • + € 4.000,- Erstattungsbetrag im vierten Kalenderjahr (= € 10.000,-)

Insgesamt stehen in den ersten vier Jahren bis zu € 10.000,- Erstattungs­be­trag zur Ver­fü­gung. Kein anderer Mit­be­werber er­reicht diese Er­stattungs­höhe.

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Live Support
Tarifbezeichnung ARAG Z100 Die Bayerische V.I.P. dental Plus
Abschluss nicht mehr möglich, da der Tarif geschlossen wurde
Die Bayerische V.I.P. dental Plus Spezial
Abschluss nicht mehr möglich, da der Tarif geschlossen wurde
R+V Zahn premium Z1U+ZV
Urteil im FINANZtest
(11/2016)
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sehr gut (1,6) sehr gut (1,3) sehr gut (1,3) sehr gut (1,0)
Die Stiftung Warentest hat in Ihrer Ausgabe 11-2016 den Tarif Arag Z100 mit dem Testurteil "sehr gut" (Note 1,6) ausgezeichnet. Die ARAG zählte damit zu den absoluten Top-Tarifen der Untersuchung.
Der Tarif wurde zwar nicht getestet, aber die Leistungsbasis entspricht dem V.I.P. dental Prestige der mit "sehr gut" (1,3) bewertet wurde. Interessant ist, dass der Finanztest-Artikel vorversicherten Kunden eine Überprüfung und ggf. sogar einen Tarifwechsel empfiehlt. 
Die Stiftung Warentest hat in Ihrer Ausgabe 11-2016 den Tarif der R+V Zahn premium Z1U+ZV mit dem Testurteil "sehr gut" (Note 1,0) ausgezeichnet. Die R+V zählte damit zu den Top-Tarifen der Untersuchung.
Leistungsbeschreibung 80 % Gesamtleistung incl. Vorleistung der GKV 80 % - 90 % Gesamtleistung incl. Vorleistung der GKV

85 % Leistung bei mindestens 5 jährigem Bonusheftnachweis

90 % Leistung bei mindestens 10-jährigem Bonusheftnachweis
90 % Gesamtleistung incl. Vorleistung der GKV
Zahnbehandlung 100 % 100 % 100 % 100 %
Hochwertige Kunststofffüllungen
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90 % 100 % 85 % 100 %
Erstattet werden 100 % für hochwertigere Kunststofffüllungen nach den Gebührenpositionen GOZ 2060, 2080, 2100, 2120. Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt.
Wurzelbehandlung
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100 % 100 % 100 % 100 %
100 % Leistung, sofern die Wurzelbehandlung nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist.
100 % Leistung, sofern die Wurzelbehandlung nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist.
100 % Leistung für bestimmte Mehrkosten im Rahmen einer Wurzelbehandlung deren Abrechnung über die GKV möglich ist (z.B. elektrometische Längenbestimmung o.Ä.).
100 % Leistung, sofern die Wurzelbehandlung nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist.
Parodontosebe­handlungen
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100 % 100 % 100 % 100 %
100 % Leistung, sofern die Parodontosebe­handlung nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist.
100 % Leistung, sofern die Parodontosebe­handlung nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist.
100 % Leistung für bestimmte Mehrkosten im Rahmen einer Parodontosebe­handlung deren Abrechnung über die GKV möglich ist.
100 % Leistung, sofern die Parodontosebe­handlung nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist.
professionelle Zahnreinigung
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100 % Leistung ohne tarifliche Begrenzung 100 % Leistung ohne tarifliche Begrenzung 100 % Leistung ohne tarifliche Begrenzung 100 % Leistung ohne tarifliche Begrenzung 1 x jährlich
zweimal pro Jahr werden die Kosten für Zahnprophylaxe ohne tarifliche Begrenzungen zu 100 % übernommen. Bei medizinischer Notwendigkeit auch 4 Sitzungen, z.B. bei Parodontose.

Folgende Leistungen können Sie u. a. in Anspruch nehmen:
professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040)
Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
Erstellung des Mundhygienestatus (max. 1 x pro Jahr)
Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040)
Lokale Behandlung von Mundschleimhauterkrankungen
zweimal pro Jahr werden die Kosten für Zahnprophylaxe ohne tarifliche Begrenzungen zu 100 % übernommen. Bei medizinischer Notwendigkeit auch mehr.

Folgende Leistungen können Sie u. a. in Anspruch nehmen:
professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040) auch Pauschalbeträge oder sogar eine Berechnung als Verlangensleistung gem. §2.3 GOZ.
Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
Fissurenversiegelung
Speicheltest zur Keimbestimmung
Erstellung des Mundhygienestatus
Kariesrisikodiagnostik
einmal pro Jahr werden die Kosten für Zahnprophylaxe zu 100 % übernommen.

Folgende Leistungen können Sie dabei in Anspruch nehmen:
professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040)
Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
Fissurenversiegelung
Behandlung überempfindlicher Zahnflächen
Erstellung des Mundhygienestatus
Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
Zahnersatz 80 % 80 % - 90 % 80 % - 90 % 90 %
Inlays/Onlays
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80 % 80 % - 90 % 80 % - 90 % 90 %
Keine Begrenzung der maximalen Anzahl erstattungsfähiger Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien, wie z. B. Kunststoff, Keramik oder Gold.
Seitenzahnver­blendungen
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80 % bis Zahn 5 80 % - 90 % bis Zahn 6 80 % - 90 % bis Zahn 6 100 % bis Zahn 7
Keramikverblendungen werden bis inkl. Zahn Nr. 5 erstattet.
Keramikverblendungen werden bis inkl. Zahn Nr. 6 erstattet. Bei medizinischer Notwendigkeit wird auch darüber hinaus erstattet.
Keramikverblendungen werden bis inkl. Zahn Nr. 7 erstattet (das sind die hintersten Backenzähne vor den Weisheitszähnen).
Kronen/Brücken & Prothesen
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80 % 80 % - 90 % 80 % - 90 % 90 %
Es werden auch hochwertigere Materialien (z.B. Gold oder Keramik) in angemessenem Rahmen erstattet.
Implantate 80 % 80 % - 90 % 80 % - 90 % 90 %
Begrenzungen bei Implantaten
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keine Begrenzungen keine Begrenzungen keine Begrenzungen keine Begrenzungen
Es gibt weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantats eine festgesetzte Obergrenze. Vor Behandlungsbeginn ist ein Heil- und Kostenplan einzureichen.
Es gibt weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des einzelnen Implantats eine festgesetzte Obergrenze.
Kieferknochenaufbau (bei Implantaten)
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ja ja ja ja
Ein medizinisch notwendiger Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial als Vorbehandlung für eine Implantation wird im tariflichen Rahmen erstattet.
Ein medizinisch notwendiger Knochenaufbau als Vorbehandlung für eine Implantation wird im tariflichen Rahmen erstattet.
Funktionsanalyse/ Funktionstherapie
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ja ja ja ja
Medizinisch notwendige funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind erstattungsfähig.
Kieferorthopädie für Erwachsene
Mehr Info
ja ja ja nein
80 % vom Rechnungsbetrag für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen (für alle Erwachsenen nach Vollendung des 18. Lebensjahres). Die kieferorthopädischen Leistungen werden nicht durch einen gesonderten Höchstbetrag eingeschränkt.
der Tarif der R+V Zahn premium Z1U+ZV leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen bei Erwachsenen.
Besonderheiten Die Summenbegrenzung in den Anfangsjahren gilt nur für die ersten 24 Monate nach Versicherungsbeginn.

80 % für kieferorthopädische Behandlungen (Erwachsene)

Der Tarif leistet auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Leistungen für medizinisch notwendige (Voll-) Narkosen werden übernommen.
Keine Zahnstaffel

Keine Wartezeiten

Volle Leistung sofort ab Versicherungsbeginn

80 % für kieferorthopädische Behandlungen (Erwachsene)

€ 500,- je Kalenderjahr für Akupunktur zur Schmerztherapie sowie Aufwendungen für die Durchführung einer Vollnarkose

Hervorragendes Preis-/ Leistungsverhältnis
In den ersten 4 Jahre stehen bis zu 10.000 EUR an Erstattungsleistung zur Verfügung

Keine Wartezeiten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und professionelle Zahnreinigung

Aufwendungen für Akupunktur zur Schmerztherapie und bei der Anästhesie

Keine Gesundheitsfragen im Antrag
Prothesen
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3 durch Prothesen ersetzte Zähne können mit einem Risikozuschlag von 20 % je Zahn mitversichert für Prothesenträger nicht abschließbar für Prothesenträger ohne Risikozuschlag abschließbar
Vorhandene herausnehmbare Prothesen sind im Tarif mit versichert, sofern diese Versorgungen vor Abschluss der Versicherung voll intakt waren und keine Erneuerung oder Reparaturen vom Zahnarzt angeraten, geplant oder beabsichtigt waren.
Vorhandene herausnehmbare Prothesen sind im Tarif mit versichert, sofern diese Versorgungen vor Abschluss der Versicherung voll intakt waren und keine Erneuerung oder Reparaturen vom Zahnarzt angeraten, geplant oder beabsichtigt waren.
Arzt ohne Kassenzulassung Ohne GKV-Vorleistung - bei Zahnersatz keine Leistung. Ohne GKV-Vorleistung - bei Zahnersatz - Anrechnung einer Vorleistung von 40 %. Ohne GKV-Vorleistung - bei Zahnersatz keine Leistung.
Auslandsbehandlung Der Tarif sieht Leistungen für Zahnersatzbehandlungen im Ausland vor, wenn die GKV zur geplanten Behandlung den Festzuschuss gewährt. Dies gilt auch bei Auslandsbehandlungen. im außereuropäischen Ausland in den ersten 6 Monate Versicherungsschutz
Heil- und Kostenplan Heil- und Kostenplan bei Zahnersatz erforderlich über € 1.000,- voraussichtlichen Aufwendungen immer notwendig, ansonsten wird der € 1.000,- übersteigende Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen um 50 % gekürzt. unbedingt erforderlich
Preis-/ Leistungsverzeichnis
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liegt keines vor liegt keines vor liegt keines vor liegt keines vor
Es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die ARAG Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen.

Damit werden von der ARAG höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatz-Versicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die Bayerische berechnet Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen.

Damit werden von der Bayerischen höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatz-Versicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die R+V berechnet die Erstattungen auf der Basis der Beihilferichtlinien bzw. nach ortsüblichen Preisen.

Damit werden von der R+V höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Mindestvertragszeiten Mindestvertragsdauer 2 Jahre. Kündigung 3 Monate vor dem 31.12. Mindestvertragsdauer 12 Monate. Kündigung 3 Monate vor Versicherungsjahresende Mindestvertragsdauer 2 Jahre. Kündigung 3 Monate vor dem 31.12.
Höchstgrenzen in den ersten Jahren €  500,- vom 1. bis zum 12. Monat und €  1.000,- vom 13. bis zum 24. Monat (also insges. €  1.500,-, danach oder bei Unfall unbegrenzt. Die Versicherungsleistungen stehen bereits zu Beginn in voller Höhe zur Verfügung. Es gibt keine Begrenzung auf einen Erstattungshöchstbetrag in den Anfangsjahren.

Sie können diesen Hochleistungstarif nur abschließen, wenn Sie mindestens 3 Jahre in einer anderen Zahnzusatzversicherung versichert sind. Der Versicherungsbeginn muss nahtlos an das Ende des bisherigen Versicherungsschutzes anschließen.
Die Versicherungsleistungen stehen bereits zu Beginn in voller Höhe zur Verfügung. Es gibt keine Begrenzung auf einen Erstattungshöchstbetrag in den Anfangsjahren.

Sie können diesen Hochleistungstarif nur abschließen, wenn Sie mindestens 1 Jahr in einem der unten aufgeführten Zahnzusatzversicherungen versichert sind. Der Versicherungsbeginn muss nahtlos an das Ende des bisherigen Versicherungsschutzes anschließen

  • AXA Dent Premium
  • ARAG Z 100
  • CSS Flexi Zahnbehandlung + Zahnersatz Top
  • CSS Zahngesundheit Premium + Zahnersatz Premium
  • CSS Zahngesundheit Premium + Zahnersatz Spezial
  • Inter QualiMedZ Z 90 + ZPro
  • Janitos Dental Plus
  • R+V Premium U + ZV
  • Signal Zahn TOP pur
  • UKV VZ 110
Zahnersatz:
1. Kalenderjahr max. € 1.000,-
2. Kalenderjahr max. € 2.000,-
3. Kalenderjahr max. € 3.000,-
4. Kalenderjahr max. € 4.000,-
Maximalleistung während der ersten 4 Kalenderjahre = bis zu € 10.000,-, sofern die volle Summenstaffelung jedes Jahres ausgeschöpft wurde!
Danach und bei Unfall keine Begrenzungen.
Zahnbehandlung & Prophylaxe:
1. Jahr max. € 250,-
2. Jahr max. € 500,-
Annahmerichtlinien für fehlende nicht ersetzte Zähne bis 3 fehlende Zähne können mit je 20 % Beitragszuschlag pro Zahn mitversichert werden. bis 3 fehlende, bzw. bis zu 6 bereits durch festsitzenden Zahnersatz versorgte Zähne können mitversichert werden. keine Leistung für bereits fehlende und nicht ersetzte Zähne.
Gebührenordnung GOZ/GOÄ auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus
Wartezeiten entfallen bei Unfall oder Zahnarztuntersuchung 3 Monate bei Zahnbehandlung, 8 Monate bei Zahnersatz + KFO. Bei unfallbedingten Behandlungen oder zahnärztlichem Attest entfallen die Wartezeiten. keine Wartezeiten, d.h. die Leistungen stehen sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung.
Altersrückstellungen
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ja nein nein ja
Die ARAG kalkuliert den Tarif mit Altersrückstellungen, so dass für Erwachsene keine automatischen jährlichen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind. D.h. In den ersten Jahren werden Rückstellungen gebildet, die später aufgebraucht werden. Stabiler Beitrag im Alter.
Die Bayerische kalkuliert den Tarif ohne Altersrückstellungen. D.h. dass der Beitrag nicht auf Basis des Eintrittsalters immer gleich bleibt, sondern die Beiträge steigen jeweils zum 01. Januar eines Jahres etwas an.
Die R+V kalkuliert den Tarif mit Altersrückstellungen, so dass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind. D.h. In den ersten Jahren werden Rückstellungen gebildet, die später aufgebraucht werden. Stabiler Beitrag im Alter.
Allgemeine Vertragsbedingungen AVB ARAG-Z100 AVB ARAG Z100 -/- -/- AVB R+V Zahn premium Z1U+ZV AVB R+V Zahn premium Z1U+ZV
Vertrag online beantragen ARAG online bentragen -/- -/- -/-
Antrag ausdrucken Antrag ARAG-Z100 Antrag ARAG Z100 -/- -/- Antrag R+V Zahn premium Z1U+ZV Antrag R+V Zahn premium Z1U+ZV
Tarifbezeichnung ARAG Z100 Die Bayerische VIP dental Plus
Abschluss nicht mehr möglich, da der Tarif geschlossen wurde
Die Bayerische VIP dental Plus Spezial
Abschluss nicht mehr möglich, da der Tarif geschlossen wurde
R+V Zahn premium Z1U+ZV

Die Testsieger-Tarife

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Tarife ohne Wartezeiten

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Tarife ohne Gesundheitsprüfung

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Tarife ohne Summen-begrenzungen

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Tarife, die bis zu 4 fehlende Zähne mitversichern

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Reine Zahnersatz-Tarife (z.B. für Implantate)

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Tarife für Kinder (Kieferorthopädie)

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Senioren-Tarife

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Preis-/Leistungstipp

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100 % Zahnersatz

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