RH Finanzservice Rolf Herchenbach
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In den ersten vier Kalenderjahren gilt eine Begrenzung für Zahnersatz von:
Insgesamt stehen in den ersten vier Jahren bis zu € 10.000,- Erstattungsbetrag zur Verfügung. Kein anderer Mitbewerber erreicht diese Erstattungshöhe.
Tarifbezeichnung | ARAG Z100 | Die Bayerische V.I.P. dental Plus Abschluss nicht mehr möglich, da der Tarif geschlossen wurde |
Die Bayerische V.I.P. dental Plus Spezial Abschluss nicht mehr möglich, da der Tarif geschlossen wurde |
R+V Zahn premium Z1U+ZV |
Urteil im FINANZtest (11/2016) Mehr Info |
sehr gut (1,6) | sehr gut (1,3) | sehr gut (1,3) | sehr gut (1,0) |
Die Stiftung Warentest hat in Ihrer Ausgabe 11-2016 den Tarif Arag Z100 mit dem Testurteil
"sehr gut" (Note 1,6) ausgezeichnet. Die ARAG zählte damit zu den absoluten Top-Tarifen der Untersuchung.
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Der Tarif wurde zwar nicht getestet, aber die Leistungsbasis entspricht dem V.I.P. dental Prestige
der mit "sehr gut" (1,3) bewertet wurde. Interessant ist, dass der Finanztest-Artikel vorversicherten Kunden eine Überprüfung und ggf. sogar einen Tarifwechsel
empfiehlt.
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Die Stiftung Warentest hat in Ihrer Ausgabe 11-2016 den Tarif der R+V Zahn premium Z1U+ZV mit dem
Testurteil "sehr gut" (Note 1,0) ausgezeichnet. Die R+V zählte damit zu den Top-Tarifen der Untersuchung.
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Leistungsbeschreibung | 80 % Gesamtleistung incl. Vorleistung der GKV | 80 % - 90 % Gesamtleistung incl. Vorleistung der GKV 85 % Leistung bei mindestens 5 jährigem Bonusheftnachweis 90 % Leistung bei mindestens 10-jährigem Bonusheftnachweis |
90 % Gesamtleistung incl. Vorleistung der GKV | |
Zahnbehandlung | 100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
Hochwertige Kunststofffüllungen Mehr Info |
90 % | 100 % | 85 % | 100 % |
Erstattet werden 100 % für hochwertigere Kunststofffüllungen nach den Gebührenpositionen GOZ 2060,
2080, 2100, 2120. Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt.
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Wurzelbehandlung Mehr Info |
100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
100 % Leistung, sofern die Wurzelbehandlung nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist.
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100 % Leistung, sofern die Wurzelbehandlung nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet
werden kann und medizinisch notwendig ist.
100 % Leistung für bestimmte Mehrkosten im Rahmen einer Wurzelbehandlung deren Abrechnung über die GKV möglich ist (z.B. elektrometische Längenbestimmung o.Ä.). |
100 % Leistung, sofern die Wurzelbehandlung nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet
werden kann und medizinisch notwendig ist.
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Parodontosebehandlungen Mehr Info |
100 % | 100 % | 100 % | 100 % |
100 % Leistung, sofern die Parodontosebehandlung nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet
werden kann und medizinisch notwendig ist.
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100 % Leistung, sofern die Parodontosebehandlung nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet
werden kann und medizinisch notwendig ist.
100 % Leistung für bestimmte Mehrkosten im Rahmen einer Parodontosebehandlung deren Abrechnung über die GKV möglich ist. |
100 % Leistung, sofern die Parodontosebehandlung nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse
abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist.
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professionelle Zahnreinigung Mehr Info |
100 % Leistung ohne tarifliche Begrenzung | 100 % Leistung ohne tarifliche Begrenzung | 100 % Leistung ohne tarifliche Begrenzung | 100 % Leistung ohne tarifliche Begrenzung 1 x jährlich |
zweimal pro Jahr werden die Kosten für Zahnprophylaxe ohne tarifliche Begrenzungen zu 100 %
übernommen. Bei medizinischer Notwendigkeit auch 4 Sitzungen, z.B. bei Parodontose.
Folgende Leistungen können Sie u. a. in Anspruch nehmen: professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040) Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen Erstellung des Mundhygienestatus (max. 1 x pro Jahr) Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040) Lokale Behandlung von Mundschleimhauterkrankungen |
zweimal pro Jahr werden die Kosten für Zahnprophylaxe ohne tarifliche Begrenzungen zu 100 % übernommen.
Bei medizinischer Notwendigkeit auch mehr.
Folgende Leistungen können Sie u. a. in Anspruch nehmen: professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040) auch Pauschalbeträge oder sogar eine Berechnung als Verlangensleistung gem. §2.3 GOZ. Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung Fissurenversiegelung Speicheltest zur Keimbestimmung Erstellung des Mundhygienestatus Kariesrisikodiagnostik |
einmal pro Jahr werden die Kosten für Zahnprophylaxe zu 100 % übernommen.
Folgende Leistungen können Sie dabei in Anspruch nehmen: professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040) Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung Fissurenversiegelung Behandlung überempfindlicher Zahnflächen Erstellung des Mundhygienestatus Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung |
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Zahnersatz | 80 % | 80 % - 90 % | 80 % - 90 % | 90 % |
Inlays/Onlays Mehr Info |
80 % | 80 % - 90 % | 80 % - 90 % | 90 % |
Keine Begrenzung der maximalen Anzahl erstattungsfähiger
Inlays pro Kiefer und auch keine Vorschriften über die zu verwendenden Materialien, wie z. B. Kunststoff, Keramik oder Gold.
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Seitenzahnverblendungen Mehr Info |
80 % bis Zahn 5 | 80 % - 90 % bis Zahn 6 | 80 % - 90 % bis Zahn 6 | 100 % bis Zahn 7 |
Keramikverblendungen werden bis inkl. Zahn Nr. 5 erstattet.
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Keramikverblendungen werden bis inkl. Zahn Nr. 6 erstattet. Bei
medizinischer Notwendigkeit wird auch darüber hinaus erstattet.
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Keramikverblendungen werden bis inkl. Zahn Nr. 7 erstattet
(das sind die hintersten Backenzähne vor den Weisheitszähnen).
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Kronen/Brücken & Prothesen Mehr Info |
80 % | 80 % - 90 % | 80 % - 90 % | 90 % |
Es werden auch hochwertigere Materialien (z.B. Gold oder Keramik) in angemessenem
Rahmen erstattet.
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Implantate | 80 % | 80 % - 90 % | 80 % - 90 % | 90 % |
Begrenzungen bei Implantaten Mehr Info |
keine Begrenzungen | keine Begrenzungen | keine Begrenzungen | keine Begrenzungen |
Es gibt weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des
einzelnen Implantats eine festgesetzte Obergrenze. Vor Behandlungsbeginn ist ein Heil- und Kostenplan einzureichen.
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Es gibt weder für die Anzahl der Implantate pro Kiefer noch für die Materialkosten des
einzelnen Implantats eine festgesetzte Obergrenze.
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Kieferknochenaufbau (bei Implantaten) Mehr Info |
ja | ja | ja | ja |
Ein medizinisch notwendiger Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial als
Vorbehandlung für eine Implantation wird im tariflichen Rahmen erstattet.
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Ein medizinisch notwendiger Knochenaufbau als Vorbehandlung für eine Implantation wird im
tariflichen Rahmen erstattet.
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Funktionsanalyse/ Funktionstherapie Mehr Info |
ja | ja | ja | ja |
Medizinisch notwendige funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang
mit umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind erstattungsfähig.
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Kieferorthopädie für Erwachsene Mehr Info |
ja | ja | ja | nein |
80 % vom Rechnungsbetrag für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen (für alle
Erwachsenen nach Vollendung des 18. Lebensjahres). Die kieferorthopädischen Leistungen werden nicht durch einen gesonderten Höchstbetrag eingeschränkt.
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der Tarif der R+V Zahn premium Z1U+ZV leistet nicht für kieferorthopädische Maßnahmen bei Erwachsenen.
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Besonderheiten | Die Summenbegrenzung in den Anfangsjahren gilt nur für die ersten 24 Monate nach Versicherungsbeginn. 80 % für kieferorthopädische Behandlungen (Erwachsene) Der Tarif leistet auch über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Leistungen für medizinisch notwendige (Voll-) Narkosen werden übernommen. |
Keine Zahnstaffel Keine Wartezeiten Volle Leistung sofort ab Versicherungsbeginn 80 % für kieferorthopädische Behandlungen (Erwachsene) € 500,- je Kalenderjahr für Akupunktur zur Schmerztherapie sowie Aufwendungen für die Durchführung einer Vollnarkose Hervorragendes Preis-/ Leistungsverhältnis |
In den ersten 4 Jahre stehen bis zu 10.000 EUR an Erstattungsleistung zur Verfügung Keine Wartezeiten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und professionelle Zahnreinigung Aufwendungen für Akupunktur zur Schmerztherapie und bei der Anästhesie Keine Gesundheitsfragen im Antrag |
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Prothesen Mehr Info |
3 durch Prothesen ersetzte Zähne können mit einem Risikozuschlag von 20 % je Zahn mitversichert | für Prothesenträger nicht abschließbar | für Prothesenträger ohne Risikozuschlag abschließbar | |
Vorhandene herausnehmbare Prothesen sind im Tarif mit versichert, sofern diese Versorgungen vor
Abschluss der Versicherung voll intakt waren und keine Erneuerung oder Reparaturen vom Zahnarzt angeraten, geplant oder beabsichtigt waren.
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Vorhandene herausnehmbare Prothesen sind im Tarif mit versichert, sofern diese Versorgungen vor
Abschluss der Versicherung voll intakt waren und keine Erneuerung oder Reparaturen vom Zahnarzt angeraten, geplant oder beabsichtigt waren.
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Arzt ohne Kassenzulassung | Ohne GKV-Vorleistung - bei Zahnersatz keine Leistung. | Ohne GKV-Vorleistung - bei Zahnersatz - Anrechnung einer Vorleistung von 40 %. | Ohne GKV-Vorleistung - bei Zahnersatz keine Leistung. | |
Auslandsbehandlung | Der Tarif sieht Leistungen für Zahnersatzbehandlungen im Ausland vor, wenn die GKV zur geplanten Behandlung den Festzuschuss gewährt. | Dies gilt auch bei Auslandsbehandlungen. | im außereuropäischen Ausland in den ersten 6 Monate Versicherungsschutz | |
Heil- und Kostenplan | Heil- und Kostenplan bei Zahnersatz erforderlich | über € 1.000,- voraussichtlichen Aufwendungen immer notwendig, ansonsten wird der € 1.000,- übersteigende Teil der erstattungsfähigen Aufwendungen um 50 % gekürzt. | unbedingt erforderlich | |
Preis-/ Leistungsverzeichnis Mehr Info |
liegt keines vor | liegt keines vor | liegt keines vor | liegt keines vor |
Es gibt kein vom Versicherer selbst
erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die ARAG Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen. Damit werden von der ARAG höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatz-Versicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten. |
Es gibt kein vom Versicherer selbst
erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die Bayerische berechnet Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen. Damit werden von der Bayerischen höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatz-Versicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten. |
Es gibt kein vom Versicherer selbst
erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.
Die R+V berechnet die Erstattungen auf der Basis der Beihilferichtlinien bzw. nach ortsüblichen Preisen. Damit werden von der R+V höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten. |
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Mindestvertragszeiten | Mindestvertragsdauer 2 Jahre. Kündigung 3 Monate vor dem 31.12. | Mindestvertragsdauer 12 Monate. Kündigung 3 Monate vor Versicherungsjahresende | Mindestvertragsdauer 2 Jahre. Kündigung 3 Monate vor dem 31.12. | |
Höchstgrenzen in den ersten Jahren | € 500,- vom 1. bis zum 12. Monat und € 1.000,- vom 13. bis zum 24. Monat (also insges. € 1.500,-, danach oder bei Unfall unbegrenzt. | Die Versicherungsleistungen stehen bereits zu Beginn in voller Höhe zur Verfügung. Es gibt keine Begrenzung auf einen Erstattungshöchstbetrag in den
Anfangsjahren. Sie können diesen Hochleistungstarif nur abschließen, wenn Sie mindestens 3 Jahre in einer anderen Zahnzusatzversicherung versichert sind. Der Versicherungsbeginn muss nahtlos an das Ende des bisherigen Versicherungsschutzes anschließen. |
Die Versicherungsleistungen stehen bereits zu Beginn in voller Höhe zur Verfügung. Es gibt keine Begrenzung auf einen Erstattungshöchstbetrag in den
Anfangsjahren. Sie können diesen Hochleistungstarif nur abschließen, wenn Sie mindestens 1 Jahr in einem der unten aufgeführten Zahnzusatzversicherungen versichert sind. Der Versicherungsbeginn muss nahtlos an das Ende des bisherigen Versicherungsschutzes anschließen |
Zahnersatz: 1. Kalenderjahr max. € 1.000,- 2. Kalenderjahr max. € 2.000,- 3. Kalenderjahr max. € 3.000,- 4. Kalenderjahr max. € 4.000,- Maximalleistung während der ersten 4 Kalenderjahre = bis zu € 10.000,-, sofern die volle Summenstaffelung jedes Jahres ausgeschöpft wurde! Danach und bei Unfall keine Begrenzungen. Zahnbehandlung & Prophylaxe: 1. Jahr max. € 250,- 2. Jahr max. € 500,- |
Annahmerichtlinien für fehlende nicht ersetzte Zähne | bis 3 fehlende Zähne können mit je 20 % Beitragszuschlag pro Zahn mitversichert werden. | bis 3 fehlende, bzw. bis zu 6 bereits durch festsitzenden Zahnersatz versorgte Zähne können mitversichert werden. | keine Leistung für bereits fehlende und nicht ersetzte Zähne. | |
Gebührenordnung GOZ/GOÄ | auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus | bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ | auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus | |
Wartezeiten entfallen bei Unfall oder Zahnarztuntersuchung | 3 Monate bei Zahnbehandlung, 8 Monate bei Zahnersatz + KFO. Bei unfallbedingten Behandlungen oder zahnärztlichem Attest entfallen die Wartezeiten. | keine Wartezeiten, d.h. die Leistungen stehen sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung. | ||
Altersrückstellungen Mehr Info |
ja | nein | nein | ja |
Die ARAG kalkuliert den Tarif mit Altersrückstellungen, so dass für Erwachsene keine automatischen jährlichen gestaffelten Beitragserhöhungen
vorgesehen sind. D.h. In den ersten Jahren werden Rückstellungen gebildet, die später aufgebraucht werden. Stabiler Beitrag im Alter.
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Die Bayerische kalkuliert den Tarif ohne Altersrückstellungen. D.h. dass der Beitrag nicht auf Basis des Eintrittsalters immer gleich bleibt,
sondern die Beiträge steigen jeweils zum 01. Januar eines Jahres etwas an.
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Die R+V kalkuliert den Tarif mit Altersrückstellungen, so dass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten
Beitragserhöhungen vorgesehen sind. D.h. In den ersten Jahren werden Rückstellungen gebildet, die später aufgebraucht werden. Stabiler Beitrag im Alter.
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Allgemeine Vertragsbedingungen | AVB ARAG Z100 | -/- | -/- | AVB R+V Zahn premium Z1U+ZV |
Vertrag online beantragen | ARAG online bentragen | -/- | -/- | -/- |
Antrag ausdrucken | Antrag ARAG Z100 | -/- | -/- | Antrag R+V Zahn premium Z1U+ZV |
Tarifbezeichnung | ARAG Z100 | Die Bayerische VIP dental Plus Abschluss nicht mehr möglich, da der Tarif geschlossen wurde |
Die Bayerische VIP dental Plus Spezial Abschluss nicht mehr möglich, da der Tarif geschlossen wurde |
R+V Zahn premium Z1U+ZV |