RH Finanzservice Rolf Herchenbach

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Unser Preis-/­Leistungs­tipp:

Preis-/Leistungstipp

Die Zahn­zu­satz­ver­siche­rung der

ARAG Z50/90

Nachstehend möchten wir Ihnen die Zahn­zusatz­ver­siche­rung der Arag Z50/90 em­pfeh­len, die un­ser­er Mei­nung nach das beste Preis-/­Leis­tungs­ver­hält­nis am Markt hat. Mit diesem Top-Tarif hat die ARAG eine sehr preis­werte Alter­na­tive zu ihrem Hoch­leis­tungs­tarif Z100 auf dem Markt plat­ziert, der sich an quali­täts­be­wusste Kunden aus dem Mittel­preis­seg­ment richtet.

Dabei sind ähnlich wie im Tarif ARAG Z100 die Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie versichert. Der wesentliche Unterschied besteht in der Höhe der Erstattungen. Ohne Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung werden immer 50 % der Gesamtkosten erstattet, bei Vorleistung der GKV, ist sogar eine Gesamterstattung von bis zu 90 Prozent möglich. Auch Stiftung-Warentest hat diesen Tarif im Finanztest 11/2016 mit gut (2,2) bewertet.

  • 50 % Kostener­stat­tung für Zahn­be­hand­lung bis ma­xi­mal 90 %
  • keine Begrenzung bei Im­plan­taten
  • 50 % Kostener­stat­tung für Zahn­er­satz + KFO bis ma­xi­mal 90 %
  • kundenfreund­liche Ver­trags­be­din­gun­gen

Überzeugen Sie sich selbst anhand des nach­stehen­den Leis­tungs­bei­spiels:

Befund: Zahn 15 fehlt und soll ersetzt werden
a) Regelversorgung:

Brücke von Zahn 14 nach Zahn 16
b) Gleichartiger Zahnersatz:

Voll verblendete Brücke von Zahn 14 nach Zahn 16
c) Andersartiger Zahnersatz:

Implantatskonstruktion zum Ersatz des Zahnes 15
Gesamtkosten: 700,- € Gesamtkosten: 1.000,- € Gesamtkosten: 1.600,- €
Festzuschuss: 400,- € Festzuschuss: 400,- € Festzuschuss: 400,- €
Eigenanteil: 300,- € Eigenanteil: 600,- € Eigenanteil: 1.200,- €
Leistung aus Tarif Z50/Z90:
(maximal 90 % inkl. GKV Anteil)
230,- € Leistung aus Tarif Z50/Z90:
(50 % aus 1.000,- €)
500,- € Leistung aus Tarif Z50/Z90:
(50 % aus 1.600,- €)
800,- €
Eigenanteil mit Tarif Z50/90: 70,- € Eigenanteil mit Tarif Z50/90: 100,- € Eigenanteil mit Tarif Z50/90: 400,- €
Erstattung inkl. GKV: 90 % Erstattung inkl. GKV: 90 % Erstattung inkl. GKV: 75 %

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Tarifbezeichnung ARAG Z50/90
Urteil im FINANZtest
(11/2016)
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gut (2,2)
Die Stiftung Warentest hat in Ihrer Ausgabe 11-2016 den Tarif ARAG Z50/90 mit dem Testurteil " Gut" (Note 2,2) ausgezeichnet.
Leistungsbeschreibung 50 % Kostenerstattung zzgl. GKV Kassenanteil, max. 90 %
Zahnbehandlung 50 % Kostenerstattung zzgl. GKV Kassenanteil, max. 90 %
Hochwertige Kunststofffüllungen
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50 % Kostenerstattung zzgl. GKV Kassenanteil, max. 90 %
Erstattet werden 50% für Kunststofffüllungen zuzüglich Vorleistung der GKV. Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Privatzahnärztlich erbrachte Leistungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen.
Wurzelbehandlungen
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50 % Kostenerstattung zzgl. GKV Kassenanteil, max. 90 %
50 % Leistung, sofern die Wurzelbehandlung nicht im Rahmen der Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist.
Keine Leistungen bei einer Wurzelbehandlung wenn die Behandlung im Rahmen der kassenärztlichen Richtlinien abgerechnet werden kann.
Parodontosebe­handlungen
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50 % Kostenerstattung zzgl. GKV Kassenanteil, max. 90 %
50 % Leistung, sofern die Parodontosebehandlung nicht mit der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist.
Keine Leistungen für Mehrkosten bei einer Parodontalbehandlung, wenn die Behandlung im Rahmen der kassenärztlichen Richtlinien abgerechnet werden kann.
professionelle Zahnreinigung
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50 % Kostenerstattung zzgl. GKV Kassenanteil, max. 90 %
pro Kalenderjahr stehen 2 x € 60,- für folgende Maßnahmen zur Verfügung:
professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 bis zum 2,3 fachen Satz)
Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
Erstellung des Mundhygienestatus
Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
lokale Behandlung von Mundschleim­haut­erkran­kungen Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren werden die Kosten für Prophylaxemaßnahmen nicht erstattet
Zahnersatz 50 % Kostenerstattung zzgl. GKV Kassenanteil, max. 90 %
Inlays/Onlays
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50 % der Kostenerstattung zzgl. GKV Kassenanteil, max. 90 %
Keine Begrenzung der maximalen Anzahl erstattungsfähiger Inlays pro Kiefer.
Seitenzahnver­blendungen
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50 % Kostenerstattung zzgl. GKV Kassenanteil, max. 90 % bis Zahn 5
Keramikverblendungen werden im sichtbaren Bereich bis zu den 5er-Zähnen erstattet. Die Kosten für Verblendungen an den 6er, 7er- und 8er-Zähnen (Weisheitszähne) sind nicht erstattungsfähig.
Kronen/Brücken & Prothesen
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50 % Kostenerstattung zzgl. GKV Kassenanteil, max. 90 %
Es werden auch hochwertigere Materialien (z.B. Gold oder Keramik) erstattet.
Implantate 50 % Kostenerstattung zzgl. GKV Kassenanteil, max. 90 %
Begrenzungen bei Implantaten
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keine Begrenzungen
Die Anzahl der Implantate ist tariflich nicht auf eine bestimmte Anzahl begrenzt Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn erforderlich.
Kieferknochenaufbau (bei Implantaten)
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ja
Ein medizinisch notwendiger Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial als Vorbehandlung für eine Implantation wird im tariflichen Rahmen erstattet.
Funktionsanalyse/ Funktionstherapie
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ja
medizinisch notwendige funktionsanalytische und funktionsthera­peutische Maßnahmen im Zusammenhang mit umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind erstattungsfähig.
Kieferorthopädie für Erwachsene
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50 % Kostenerstattung zzgl. GKV Kassenanteil, max. 90 %
50 % Erstattung für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen sofern die GKV dafür keinen Erstattungsanspruch vorsieht. Dies ist bei Erwachsenen immer der Fall. Die kieferorthopädischen Leistungen werden nicht durch einen gesonderten Höchstbetrag eingeschränkt.
Besonderheiten 50 % für kieferorthopädische Behandlungen (Erwachsene)
Prothesen
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3 durch Prothesen ersetzte Zähne können mit einem Risikozuschlag von 20 % je Zahn mitversichert werden 80 % - 90 % Leistung
Es können bis zu 3 mittels herausnehmbarer Prothesen ersetzte Zähne mit versichert werden. Pro Zahn wird ein Zuschlag von 20 % erhoben. Voraussetzung für die Mitversicherung ist, dass ein Ersatz dieser vorhandenen Prothesen vor Abschluss weder notwendig, beabsichtigt oder vom Zahnarzt angeraten war.
Arzt ohne Kassenzulassung Keine Leistung
Auslandsbehandlung Der Tarif sieht Leistungen für Zahnersatzbe­handlungen im Ausland vor, wenn die GKV zur geplanten Behandlung den Festzuschuss gewährt
Heil- und Kostenplan Heil- und Kostenplan bei Zahnersatz + KFO erforderlich
Preis-/ Leistungsverzeichnis
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liegt keines vor
es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die ARAG Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen.

Damit werden von der ARAG höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatz­versicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des bundeseinheitlichen Leistungsver­zeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Mindestvertragszeiten Mindestvertragsdauer 2 Jahre Kündigung 3 Monate vor dem 31.12.
Höchstgrenzen in den ersten Jahren 1. Jahr bis € 310.-
2. Jahr bis € 620.-
danach und bei Unfall keine Begrenzung
Annahmerichtlinien für fehlende, nicht ersetzte Zähne bis 3 fehlende Zähne und/oder die prothetisch ersetzten Zähne können mit je 20 % Beitragszuschlag pro Zahn mitversichert werden.
Gebührenordnung GOZ/GOÄ bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ
Wartezeiten entfallen bei Unfall oder Zahnarztuntersuchung 3 Monate bei Zahnbehandlung
8 Monate bei Zahnersatz + KFO. Bei unfallbedingten Behandlungen oder zahnärztlichem Attest entfallen die Wartezeiten.
Altersrückstellungen
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ja
Die ARAG kalkuliert den Tarif mit Altersrückstellungen, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind. D.h. In den ersten Jahren werden Rückstellungen gebildet, die später aufgebraucht werden. Stabiler Beitrag im Alter.
Allgemeine Vertragsbedingungen AVB ARAG Z50/90 AVB ARAG Z50/90
Vertrag online beantragen derzeit nicht möglich
Antrag ausdrucken AVB ARAG Z50/90 Antrag ARAG Z50/90
Tarifbezeichnung ARAG Z50/90

Die Testsieger-Tarife

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Preis-/Leistungstipp

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