RH Finanzservice Rolf Herchenbach
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Dabei sind ähnlich wie im Tarif ARAG Z100 die Leistungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie versichert. Der wesentliche Unterschied besteht in der Höhe der Erstattungen. Ohne Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung werden immer 50 % der Gesamtkosten erstattet, bei Vorleistung der GKV, ist sogar eine Gesamterstattung von bis zu 90 Prozent möglich. Auch Stiftung-Warentest hat diesen Tarif im Finanztest 11/2016 mit gut (2,2) bewertet.
Überzeugen Sie sich selbst anhand des nachstehenden Leistungsbeispiels: |
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Befund: Zahn 15 fehlt und soll ersetzt werden | |||||
a) Regelversorgung:
Brücke von Zahn 14 nach Zahn 16 |
b) Gleichartiger Zahnersatz:
Voll verblendete Brücke von Zahn 14 nach Zahn 16 |
c) Andersartiger Zahnersatz:
Implantatskonstruktion zum Ersatz des Zahnes 15 |
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Gesamtkosten: | 700,- € | Gesamtkosten: | 1.000,- € | Gesamtkosten: | 1.600,- € |
Festzuschuss: | 400,- € | Festzuschuss: | 400,- € | Festzuschuss: | 400,- € |
Eigenanteil: | 300,- € | Eigenanteil: | 600,- € | Eigenanteil: | 1.200,- € |
Leistung aus Tarif Z50/Z90:
(maximal 90 % inkl. GKV Anteil) |
230,- € | Leistung aus Tarif Z50/Z90:
(50 % aus 1.000,- €) |
500,- € | Leistung aus Tarif Z50/Z90:
(50 % aus 1.600,- €) |
800,- € |
Eigenanteil mit Tarif Z50/90: | 70,- € | Eigenanteil mit Tarif Z50/90: | 100,- € | Eigenanteil mit Tarif Z50/90: | 400,- € |
Erstattung inkl. GKV: | 90 % | Erstattung inkl. GKV: | 90 % | Erstattung inkl. GKV: | 75 % |
Berechnen Sie hier Ihren persönlichen Beitrag:
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Tarifbezeichnung | ARAG Z50/90 |
Urteil im FINANZtest (11/2016) Mehr Info |
gut (2,2) |
Die Stiftung Warentest hat in Ihrer Ausgabe 11-2016 den Tarif ARAG Z50/90 mit dem Testurteil " Gut" (Note 2,2)
ausgezeichnet.
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Leistungsbeschreibung | 50 % Kostenerstattung zzgl. GKV Kassenanteil, max. 90 % |
Zahnbehandlung | 50 % Kostenerstattung zzgl. GKV Kassenanteil, max. 90 % |
Hochwertige Kunststofffüllungen Mehr Info |
50 % Kostenerstattung zzgl. GKV Kassenanteil, max. 90 % |
Erstattet werden 50% für Kunststofffüllungen zuzüglich Vorleistung der GKV. Die Anzahl der erstattungsfähigen
Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Privatzahnärztlich erbrachte Leistungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte
(GOZ) abzurechnen.
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Wurzelbehandlungen Mehr Info |
50 % Kostenerstattung zzgl. GKV Kassenanteil, max. 90 % |
50 % Leistung, sofern die Wurzelbehandlung nicht im Rahmen der Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet
werden kann und medizinisch notwendig ist.
Keine Leistungen bei einer Wurzelbehandlung wenn die Behandlung im Rahmen der kassenärztlichen Richtlinien abgerechnet werden kann. |
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Parodontosebehandlungen Mehr Info |
50 % Kostenerstattung zzgl. GKV Kassenanteil, max. 90 % |
50 % Leistung, sofern die Parodontosebehandlung nicht mit der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet
werden kann und medizinisch notwendig ist.
Keine Leistungen für Mehrkosten bei einer Parodontalbehandlung, wenn die Behandlung im Rahmen der kassenärztlichen Richtlinien abgerechnet werden kann. |
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professionelle Zahnreinigung Mehr Info |
50 % Kostenerstattung zzgl. GKV Kassenanteil, max. 90 % |
pro Kalenderjahr stehen 2 x € 60,- für folgende Maßnahmen zur Verfügung:
professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040 bis zum 2,3 fachen Satz) Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen Erstellung des Mundhygienestatus Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen lokale Behandlung von Mundschleimhauterkrankungen Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren werden die Kosten für Prophylaxemaßnahmen nicht erstattet |
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Zahnersatz | 50 % Kostenerstattung zzgl. GKV Kassenanteil, max. 90 % |
Inlays/Onlays Mehr Info |
50 % der Kostenerstattung zzgl. GKV Kassenanteil, max. 90 % |
Keine Begrenzung der maximalen Anzahl erstattungsfähiger Inlays pro Kiefer.
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Seitenzahnverblendungen Mehr Info |
50 % Kostenerstattung zzgl. GKV Kassenanteil, max. 90 % bis Zahn 5 |
Keramikverblendungen werden im sichtbaren Bereich bis zu den 5er-Zähnen erstattet. Die Kosten
für Verblendungen an den 6er, 7er- und 8er-Zähnen (Weisheitszähne) sind nicht erstattungsfähig.
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Kronen/Brücken & Prothesen Mehr Info |
50 % Kostenerstattung zzgl. GKV Kassenanteil, max. 90 % |
Es werden auch hochwertigere Materialien (z.B. Gold oder Keramik) erstattet.
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Implantate | 50 % Kostenerstattung zzgl. GKV Kassenanteil, max. 90 % |
Begrenzungen bei Implantaten Mehr Info |
keine Begrenzungen |
Die Anzahl der Implantate ist tariflich nicht auf eine bestimmte Anzahl begrenzt Heil-
und Kostenplan vor Behandlungsbeginn erforderlich.
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Kieferknochenaufbau (bei Implantaten) Mehr Info |
ja |
Ein medizinisch notwendiger Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial als
Vorbehandlung für eine Implantation wird im tariflichen Rahmen erstattet.
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Funktionsanalyse/ Funktionstherapie Mehr Info |
ja |
medizinisch notwendige funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang
mit umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind erstattungsfähig.
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Kieferorthopädie für Erwachsene Mehr Info |
50 % Kostenerstattung zzgl. GKV Kassenanteil, max. 90 % |
50 % Erstattung für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen sofern die GKV dafür
keinen Erstattungsanspruch vorsieht. Dies ist bei Erwachsenen immer der Fall. Die kieferorthopädischen Leistungen werden nicht durch einen gesonderten
Höchstbetrag eingeschränkt.
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Besonderheiten | 50 % für kieferorthopädische Behandlungen (Erwachsene) |
Prothesen Mehr Info |
3 durch Prothesen ersetzte Zähne können mit einem Risikozuschlag von 20 % je Zahn mitversichert werden 80 % - 90 % Leistung |
Es können bis zu 3 mittels herausnehmbarer Prothesen ersetzte Zähne mit versichert werden. Pro Zahn
wird ein Zuschlag von 20 % erhoben. Voraussetzung für die Mitversicherung ist, dass ein Ersatz dieser vorhandenen Prothesen vor Abschluss weder notwendig,
beabsichtigt oder vom Zahnarzt angeraten war.
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Arzt ohne Kassenzulassung | Keine Leistung |
Auslandsbehandlung | Der Tarif sieht Leistungen für Zahnersatzbehandlungen im Ausland vor, wenn die GKV zur geplanten Behandlung den Festzuschuss gewährt |
Heil- und Kostenplan | Heil- und Kostenplan bei Zahnersatz + KFO erforderlich |
Preis-/ Leistungsverzeichnis Mehr Info |
liegt keines vor |
es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis. Die ARAG Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen. Damit werden von der ARAG höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatzversicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten. |
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Mindestvertragszeiten | Mindestvertragsdauer 2 Jahre Kündigung 3 Monate vor dem 31.12. |
Höchstgrenzen in den ersten Jahren | 1. Jahr bis € 310.- 2. Jahr bis € 620.- danach und bei Unfall keine Begrenzung |
Annahmerichtlinien für fehlende, nicht ersetzte Zähne | bis 3 fehlende Zähne und/oder die prothetisch ersetzten Zähne können mit je 20 % Beitragszuschlag pro Zahn mitversichert werden. |
Gebührenordnung GOZ/GOÄ | bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ |
Wartezeiten entfallen bei Unfall oder Zahnarztuntersuchung | 3 Monate bei Zahnbehandlung 8 Monate bei Zahnersatz + KFO. Bei unfallbedingten Behandlungen oder zahnärztlichem Attest entfallen die Wartezeiten. |
Altersrückstellungen Mehr Info |
ja |
Die ARAG kalkuliert den Tarif mit Altersrückstellungen, sodass für Erwachsene keine automatischen
jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind. D.h. In den ersten Jahren werden Rückstellungen gebildet, die später
aufgebraucht werden. Stabiler Beitrag im Alter.
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Allgemeine Vertragsbedingungen |
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Vertrag online beantragen | derzeit nicht möglich |
Antrag ausdrucken |
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Tarifbezeichnung | ARAG Z50/90 |