RH Finanzservice Rolf Herchenbach

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Zahnzusatzversicherungen für Senioren

Senioren

Mit fortgeschrit­tenem Alter hat der Er­halt der eige­nen Zähne und des Kie­fer­knochens höchste Prio­rität. Da er­scheint es sinn­voll, spezi­elle Senioren-Zahn­zusatz­ver­siche­rungen zu ent­wickeln, da im Alter auch meist mit stei­gen­den Kosten für Zahn­er­satz zu rechnen ist. Die Ver­sor­gung eines Kie­fers mit Im­plan­ta­ten kann schnell € 15.000,- bis € 25.000,- kosten.

Aber sind diese spe­ziel­len Tarife für ältere Men­schen auch tat­säch­lich sinn­voll?

Empfehlung:

Laut Stiftung Waren­test/­Finanz­test handelt es sich bei diesen Tarifen aus­schließ­lich um ab­ge­speckte Versi­onen der "Normal­tar­ife", die meist nur 20 % - 40 % für Zahn­er­satz er­statten, wes­halb wir aus­drück­lich von diesen Tari­fen ab­raten.

Sehr gute Zahn­zusatz­ver­sicherun­gen leisten 80 % - 100 % inkl. GKV-Leistung für Kro­nen, Brücken, Im­plan­tate und Pro­thesen und machen sich im Alter zum Groß­teil durch die vor­pro­grammier­ten Er­stat­tun­gen be­zahlt und sind da­her die bessere Wahl für Seni­oren. Wir em­pfeh­len da­her her­kömm­liche Zahn­zu­satz­ver­siche­run­gen, die ohne Höchst­ein­tritts­alter ab­schließ­bar sind.

  • keine Wartezeiten – sofortige Leistung
  • keine Begrenzung bei Implantaten
  • kundenfreundliche Versicherungsbedingungen
  • 80 % - 100 % Kostenerstattung
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Monatsbeiträge werden automatisch nach Alterseingabe angezeigt.
Live Support
Tarifbezeichnung ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE R+V Zahn comfort Z2U+ZV Württembergische V2 Württembergische V1
Urteil im FINANZtest
(11/2016)
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sehr gut (1,0) sehr gut (2,1) nicht getestet nicht getestet
Die Stiftung Warentest hat in Ihrer Ausgabe 11-2016 den Tarif ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE mit dem Testurteil "Sehr Gut" (Note 1,0) ausgezeichnet. Die ERGO Direkt zählte damit zu den absoluten Top-Tarifen der Untersuchung.
Die Stiftung Warentest hat in Ihrer Ausgabe 11-2016 den Tarif R+V Zahn comfort Z2U+ZVmit dem Testurteil "Sehr Gut" (Note 1,4) ausgezeichnet. Die DKV zählte damit zu den Top-Tarifen der Untersuchung.
Diese Tarifkombination wurde von Stiftung Warentest nicht untersucht, da in dem Tarif auch Erstattungen für Sehhilfen vorgesehen sind. Im Test wurden aber nur "reine" Zahntarife ohne Ergänzungsleistungen einbezogen.
Leistungsbeschreibung 90 % Gesamtleistung incl. Vorleistung der GKV 70 % der Gesamtrechnung incl. Vorleistung der GKV 70 % Gesamtleistung zzgl. Vorleistung der GKV max. 100 % des Rechnungsbetrages 90 % Gesamtleistung zzgl. Vorleistung der GKV = 100 %
Zahnbehandlung 100 % 100 % 100 % 100 %
Hochwertige Kunststofffüllungen
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100 % 100 % 100 % 100 %
Erstattet werden 100 % für hochwertigere Kunststofffüllungen nach den Gebührenpositionen GOZ 2060, 2080, 2100, 2120. Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt.
Erstattet werden 85 % für hochwertigere Kunststofffüllungen nach den Gebührenpositionen GOZ 2060, 2080, 2100, 2120. Füllungsleistungen auf Wunsch z.bs. aus ästhetischen Gründen oder Amalgamaustausch ohne medizinische Indikation sind nicht erstattungsfähig. Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt.
Für Kunststofffüllungen werden 100 % des Rechnungsbetrages erstattet. Die Anzahl der erstattungsfähigen Kunststofffüllungen ist nicht begrenzt. Die Füllungen sind nach den Gebührenordnungsziffern 2060, 2080, 2100, 2120 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abzurechnen.
Wurzelbehandlung
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100 % 100 % 100 % 100 %
100 % Leistung, sofern die Wurzelbehandlung nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist. 100 % Leistung für bestimmte Mehrkosten im Rahmen einer Wurzelbehandlung deren Abrechnung über die GKV möglich ist.
100 % Leistung, sofern die Wurzelbehandlung nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist. Keine Leistungen bei einer Wurzelbehandlung wenn die Behandlung im Rahmen der kassenärztlichen Richtlinien abgerechnet werden kann.
100 % Leistung für Wurzelbehandlung unabhängig ob die gesetzlichen Krankenkassen leistet oder nicht.
Parodontose­behandlungen
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100 % 100 % 100 % 100 %
100 % Leistung, sofern die Parodontosebehandlung nicht mit der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist. 100 % Leistung für bestimmte Mehrkosten im Rahmen einer Parodontosebehandlung deren Abrechnung über die GKV möglich ist.
100 % Leistung, sofern die Parodontosebehandlung nicht mit der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist. Keine Leistung wenn die Abrechnung über die GKV möglich ist.
100 % Leistung für Parodontosebehandlung unabhängig ob die gesetzlichen Krankenkassen leistet oder nicht.
professionelle Zahnreinigung
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100 % Leistung ohne tarifliche Begrenzung. 100 % Leistung 1 x pro Kalenderjahr 100 % 100 %
zweimal pro Jahr werden die Kosten für Zahnprophylaxe ohne tarifliche Begrenzungen zu 100 % übernommen. Bei medizinischer Notwendigkeit auch mehr.

Folgende Leistungen können Sie u. a. in Anspruch nehmen:

professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040)
Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
Fissurenversiege­lung
Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
einmal pro Jahr werden die Kosten für Zahnprophylaxe ohne tarifliche Begrenzungen zu 100 % übernommen.

Folgende Leistungen können Sie dabei in Anspruch nehmen:

professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040)
Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
Fissurenversiege­lung
Behandlung überempfindlicher Zahnflächen
Erstellung des Mundhygienestatus
Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
100 % Leistung ohne tarifliche Begrenzungen

Folgende Leistungen können Sie dabei in Anspruch nehmen:

professionelle Zahnreinigung (nach GOZ Ziffer 1040)
Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung
Fissurenversiege­lung
Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
Erstellung des Mundhygienestatus
Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustandes sowie die Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisungen
Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
Zahnersatz 90 % 85 % 70 % Gesamtleistung zzgl. Vorleistung der GKV, max. 100 % des Rechnungsbetrages 100 %
Inlays/Onlays
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100 % 85 % 70 % Gesamtleistung zzgl. Vorleistung der GKV, max. 100 % des Rechnungsbetrages 100 %
keine Begrenzung der maximalen Anzahl erstattungsfähiger Inlays pro Kiefer.
Seitenzahn­verblendungen
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100 % bis Zahn 8 85 % bis inkl. Zahn Nr. 6 70 % Gesamtleistung zzgl. Vorleistung der GKV bis Zahn 8 100 % bis Zahn 8
Keramikverblen­dungen werden bis inkl. Zahn Nr. 8 erstattet. (8er) sind die Weisheitszähne.
Keramikverblen­dungen werden bis inkl. Zahn Nr. 6 erstattet. Die Verblendungen an den dahinter liegenden Backenzähnen (7er) und an den Weisheitszähnen (8er) sind nicht erstattungsfähig.
Keramikverblen­dungen werden bis zu den 8er-Zähnen erstattet. 8er-Zähnen sind die Weisheitszähne. Da die GKV nur bis Zahn 4 einen Festzuschuss leistet, sind die Kosten einer Keramikverblendung im hinteren Seitenzahnbereich bei leistungseingeschränkten Tarifen in voller Höhe vom Patienten zu tragen
Kronen/Brücken & Prothesen
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90 % 85 % 70 % Gesamtleistung zzgl. Vorleistung der GKV, max. 100 % des Rechnungsbetrages 100 %
Es werden auch hochwertigere Materialien (z.B. Gold oder Keramik) in angemessenem Rahmen erstattet.
Implantate 90 % 85 % 70 % Gesamtleistung zzgl. Vorleistung der GKV, max. 100 % des Rechnungsbetrages 100 %
Begrenzungen bei Implantaten
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keine Begrenzungen keine Begrenzungen keine Begrenzungen keine Begrenzungen
Die Anzahl der Implantate ist tariflich nicht begrenzt. Vor Behandlungsbeginn wird empfohlen einen Heil- und Kostenplan einzureichen.
Keine Begrenzung der maximalen Anzahl von Implantate pro Kiefer.
Keine Begrenzung der maximalen Anzahl von Implantate pro Kiefer und ohne Höchstbetrag je Implantat ,einschließlich Implantationskosten. Die Leistung wird in voller Höhe auch ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse erbracht.

Hinweis: Einige Tarife am Markt sehen anzahlmäßige Begrenzungen, z.B. max. 4 Implantate je Kiefer oder summenmäßige Begrenzungen, z.B. max. € 1.000,- je Implantat vor. Ebenso sehen einige Tarife keine Übernahme der Implantationskosten (augmentative Leistungen) vor, die jedoch einen erheblichen Anteil der Gesamtkosten ausmachen.
Kieferknochenaufbau (bei Implantaten)
Mehr Info
ja ja ja ja
Ein medizinisch notwendiger Knochenaufbau als Vorbehandlung für eine Implantation wird im tariflichen Rahmen erstattet.
Ein medizinisch notwendiger Knochenaufbau mit künstlichem oder natürlichem Knochenmaterial als Vorbehandlung für eine Implantation wird im tariflichen Rahmen erstattet.
Funktionsanalyse/ Funktionstherapie
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ja nein ja ja
medizinisch notwendige funktionsanalytische und funktionsthera­peutische Maßnahmen im Zusammenhang mit umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind erstattungsfähig.
Funktionsanalytische und funktionsthera­peutische Maßnahmen im Zusammenhang mit umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind nicht erstattungsfähig.
medizinisch notwendige funktionsanalytische und funktionsthera­peutische Maßnahmen im Zusammenhang mit umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind erstattungsfähig..

Hinweis: Die verschiedenen funktionsanalytischen Maßnahmen liefern dem Zahnarzt und Zahntechniker wichtige zusätzliche Informationen, damit der Zahnersatz später optimal passt. Kiefer, Muskeln und Zähne sind ständig aktiv, ob beim Sprechen, Essen oder Schlafen. Schon ein leicht gestörtes Zusammenspiel der Zähne kann zu Fehlbelastungen führen, die das gesamte Gebiss auf Dauer schädigen. Funktionsanalytische Leistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Kieferorthopädie für Erwachsene nein nein nein nein
Besonderheiten keine Mindestlaufzeit, kann aus Kundensicht jederzeit zum Monatsende gekündigt werden
keine Wartezeiten für Zahnbehandlung oder Zahnersatz
keine Gesundheitsfragen im Antrag
in den ersten 4 Jahre stehen bis zu € 10.000,- an Erstattungsleistung zur Verfügung
keine Wartezeiten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und professionelle Zahnreinigung
Aufwendungen für Akupunktur zur Schmerztherapie und bei der Anästhesie
keine Gesundheitsfragen im Antrag
keine Wartezeiten
keine Risikozuschläge für fehlende Zähne
für Sehhilfen, max. € 125,- innerhalb von 2 Jahren
Aufwendungen für Akupunktur und Hypnose zur Schmerztherapie sowie Aufwendungen für die Durchführung einer Vollnarkose bis € 200,- p.a.
Prothesen
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für Prothesenträger ohne Risikozuschlag abschließbar für Prothesenträger ohne Risikozuschlag abschließbar für Prothesenträger ohne Risikozuschlag abschließbar für Prothesenträger ohne Risikozuschlag abschließbar
Vorhandener herausnehmbarer Prothesen sind im Tarif mit versichert, sofern diese Versorgungen vor Abschluss der Versicherung voll intakt waren und keine Erneuerung oder Reparaturen vom Zahnarzt angeraten, geplant oder beabsichtigt waren.
Arzt ohne Kassenzulassung Ohne GKV-Vorleistung - bei Zahnersatz Anrechnung einer Vorleistung von 35 % Ohne GKV-Vorleistung - bei Zahnersatz keine Leistung Leistet auch dann in voller Höhe, wenn die GKV nicht vorleistet ohne Kürzungen Leistet auch dann in voller Höhe, wenn die GKV nicht vorleistet ohne Kürzungen
Auslandsbehandlung weltweiter Geltungsbereich ja - im außereuropäischen Ausland bis 6 Monate in den ersten 3 Monaten weltweite Geltung, danach europaweit in den ersten 3 Monaten weltweite Geltung, danach europaweit
Heil- und Kostenplan nicht unbedingt notwendig, aber dringend empfohlen bei Zahnersatz erforderlich ab € 1.500,- Gesamtkosten erforderlich ab € 1.500,- Gesamtkosten erforderlich
Preis-/ Leistungsverzeichnis
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liegt keines vor liegt keines vor liegt keines vor liegt keines vor
es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die ERGO Direkt berechnet die Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach ortsüblichen Preisen.

Damit werden von der ERGO Direkt höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatz­versicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsver­zeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die R+V berechnet die Erstattungen auf der Basis der Beihilferichtlinien bzw. nach ortsüblichen Preisen.

Damit werden von der R+V höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatz­versicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsver­zeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Es gibt kein vom Versicherer selbst erstelltes, bindendes Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die Württembergische berechnet die Erstattungen auf der Basis der Bundeseinheitlichen Benennungsliste (BEB) der privaten Krankenkassen bzw. nach angemessenen Preisen. Damit werden von der Württembergische höhere Leistungen anerkannt als von den Zahnzusatz­versicherungen, die Material- und Laborkosten ausschließlich auf Basis des Bundeseinheitlichen Leistungsver­zeichnisses (BEL II) der gesetzlichen Krankenkassen erstatten.
Mindestvertragszeiten Keine Mindestvertragsdauer Kann aus Kundensicht ohne Fristen jederzeit gekündigt werden. Mindestvertragsdauer 2 Jahre. Kündigung 3 Monate vor dem 31.12. Mindestvertragsdauer 2 Jahre. Kündigung 3 Monate vor dem 31.12. Mindestvertragsdauer 2 Jahre. Kündigung 3 Monate vor dem 31.12.
Höchstgrenzen in den ersten Jahren 1. Jahr € 250,-
1. - 2. Jahr € 500,-
1. - 3. Jahr € 750,-
1. - 4. Jahr € 1.000,-
(gilt pro Tarifbaustein) ab 5 Jahren unbegrenzt
1. Kalenderjahr max. € 1.000,-
2. Kalenderjahr max. € 2.000,-
3. Kalenderjahr max. € 3.000,-
4. Kalenderjahr max. € 4.000,-
ab 5. Jahr: unbegrenzt
Maximalleistung während der ersten 4 Kalenderjahre = bis zu € 10.000,-, sofern die volle Summenstaffelung jedes Jahres ausgeschöpft wurde!
Zahnvorsorge
1. Jahr bis € 250,-
2. Jahr bis € 500,- danach und bei Unfall unbegrenzt
1. Jahr € 1.000,-
2. Jahr € 2.000,-
3. Jahr € 3.000,-
4. Jahr € 4.000,-
Ab dem 5. Jahr oder bei unfallbedingter Behandlung entfällt die Leistungsstaffel.
1. Jahr € 1.000,-
2. Jahr € 2.000,-
3. Jahr € 3.000,-
4. Jahr € 4.000,-
Ab dem 5. Jahr oder bei unfallbedingter Behandlung entfällt die Leistungsstaffel.
Annahmerichtlinien für fehlende nicht ersetzte Zähne Keine Leistung für bereits fehlende und nicht ersetzte Zähne. bis zu 4 fehlende Zähne ohne Zuschlag mitversichert

Keine Risikozuschläge und keine Leistungsausschlüsse für fehlende Zähne

2 fehlende Zähne ohne Einschränkung, 3 - 4 mit Zahnstaffel

siehe Zahnstaffel
Gebührenordnung GOZ/GOÄ bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ auch über die Höchstsätze der GOÄ u. GOZ hinaus bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ bis zu den Höchstsätzen der GOZ/GOÄ
Wartezeiten entfallen bei Unfall oder Zahnarzt-untersuchung keine Wartezeiten, d.h. die Leistungen stehen sofort nach Versicherungsbeginn zur Verfügung. keine Wartezeiten, sofortige Leistung
Altersrückstellungen
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nein ja ja ja
Die ERGO Direkt kalkuliert den Tarif ohne Altersrückstellungen. D.h., dass der Beitrag nicht auf Basis des Eintrittsalters immer gleich bleibt, sondern die Beiträge steigen alle 10 Jahre etwas an. Beitragssprünge 21. - 31. - 41. - 51. Lebensjahr
Die R+V kalkuliert den Tarif mit Altersrückstellungen, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind. D.h. In den ersten Jahren werden Rückstellungen gebildet, die später aufgebraucht werden. Stabiler Beitrag im Alter
Die Württembergische kalkuliert den Tarif mit Altersrückstellungen, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind. D.h. In den ersten Jahren werden Rückstellungen gebildet, die später aufgebraucht werden. Stabiler Beitrag im Alter
Allgemeine Vertragsbedingungen AVB ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE AVB ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE AVB R+V Zahn comfort Z2U+ZV AVB R+V Zahn comfort Z2U+ZV AVB Württembergische V2 AVB Württembergische V2 AVB Württembergische V1 AVB Württembergische V1
Vertrag online beantragen Ergo Direkt online beantragen -/- -/- -/-
Antrag ausdrucken Antrag ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE Antrag ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE Antrag R+V Zahn comfort Z2U+ZVAntrag R+V Zahn comfort Z2U+ZV Antrag Württembergische V2Antrag Württembergische V2 Antrag Württembergische V1Antrag Württembergische V1
Tarifbezeichnung ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB+ZBE R+V Zahn comfort Z2U+ZV Württembergische V2 Württembergische V1

Die Testsieger-Tarife

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Tarife ohne Wartezeiten

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Tarife ohne Gesundheitsprüfung

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Tarife ohne Summen-begrenzungen

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Tarife, die bis zu 4 fehlende Zähne mitversichern

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Reine Zahnersatz-Tarife (z.B. für Implantate)

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Tarife für Kinder (Kieferorthopädie)

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Senioren-Tarife

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Preis-/Leistungstipp

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100 % Zahnersatz

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