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Die richtige Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit finden

Normalerweise sind bei Zahnzusatzversicherungen Wartezeiten ebenso zu beachten wie bei der Antragstellung eine Gesundheitsprüfung stattfindet. Beide Bedingungen werden von Patienten, die dringend einen wirksamen Zahnzusatzschutz benötigen, oft als gravierende Hürde empfunden. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, gibt es am Markt inzwischen eine Reihe von Angeboten, bei denen die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit beginnt oder die übliche Gesundheitsprüfung entfällt. Wir geben an dieser Stelle einen Überblick über die bei der Auswahl zu beachtenden Aspekte. Mit unserem Vergleichsrechner lassen sich darüber hinaus über entsprechende Angaben solche Angebote gezielt identifizieren.

Warum Wartezeiten und Gesundheitsfragen?

Wartezeiten und Gesundheitsfragen bei der Zahnzusatzversicherung haben eine einfach nachzuvollziehende Ursache. Die Versicherungsunternehmen wollen damit ihr Risiko begrenzen und besser kalkulieren können. Den Hintergrund bildet das häufig zu beobachtende Verhalten von Versicherungsinteressenten. Zum Beispiel wird vielfach erst dann an den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung gedacht, wenn der Gang zum Zahnarzt bald wieder ansteht oder man schon ahnt, dass demnächst eine Zahnbehandlung erforderlich sein könnte.

Würde der Versicherungsschutz generell ohne Wartezeiten gelten, dann käme es voraussichtlich aufgrund solcher "typischen" Verhaltensweisen zu einer überproportionalen Leistungsinanspruchnahme beim Zahnzusatzschutz. Dies wird in der Theorie auch als "moral hazard" oder "moralisches Risiko" bezeichnet. Für die Versicherten würde das in der Konsequenz deutlich höhere Beiträge bedeuten und letztlich wäre das Funktionsprinzip der Zahnzusatzversicherung damit in Frage gestellt. Die Wartezeit soll sicherstellen, dass die Versicherung tatsächlich nur für Behandlungen in Anspruch genommen wird, deren Anlass sich erst nach dem Versicherungsabschluss ergeben hat.

Ähnlich verhält es sich auch bei der Gesundheitsprüfung. Die Versicherer wollen mit den Gesundheitsfragen feststellen, ob bereits bei Versicherungsabschluss Behandlungsbedarf besteht oder zu erwarten ist. Hier geht es ebenfalls darum, "schlechte" Risiken mit hohen Folgekosten "auszusortieren", damit die Zahnzusatzversicherung für alle Beteiligten wirtschaftlich tragfähig bleibt. Aus dem gleichen Grund tritt die Zahnzusatzversicherung auch nicht bei bereits laufenden Behandlungen ein. Wenn das Risiko als zu groß eingeschätzt wird, kann die Versicherung die Annahme des Antrags verweigern oder Leistungsausschlüsse verlangen. Eine andere Möglichkeit besteht in der Festlegung von Risikozuschlägen. Einen Annahmezwang wie in der GKV gibt es hier nämlich nicht.

Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Wer braucht Zahnzusatzschutz ohne Wartezeit oder Gesundheitsfragen?

Vor allem größere Versicherer bieten inzwischen auch Tarife ohne Wartezeit oder Gesundheitsprüfung an. Diese Angebote kommen den Bedürfnissen von Interessenten entgegen, die Zweifel am gesunden Zustand ihrer Zähne haben und daher möglichst schnellen und garantierten Versicherungsschutz wünschen.

Auch diese Tarife treten allerdings nicht bei Zahnbehandlungen ein, die bei Versicherungsabschluss bereits begonnen wurden oder akut waren. Als Beginn der Behandlung wird dabei spätestens angesehen, wenn schon ein Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt erstellt worden ist. Wer davon betroffen ist und dann erst nach einem privaten Zahnzusatzschutz sucht, hat nur wenig Auswahl. Es gibt am Markt inzwischen vereinzelt Angebote, bei denen eine Leistung auch bei schon vorliegendem Heil- und Kostenplan vorgesehen ist.

Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen sind vor allem für Menschen interessant, die

  • sich über den Zustand ihrer Zähne nicht im Klaren sind oder vermuten, dass ihre Zahngesundheit nicht einwandfrei ist;
  • sich in einer laufenden Behandlung befinden und deren Abschluss nicht abwarten wollen. "Normale" Zahnzusatzversicherungen lehnen Anträge bei laufenden Behandlungen oft ab oder stellen die Annahme zurück;
  • woanders bereits abgelehnt worden sind. Es ist dann nämlich kaum möglich, bei einer anderen Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsprüfung aufgenommen zu werden.

Die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit oder Gesundheitsfragen hat natürlich einen Preis. Sie ist in de Regel teurer und/oder mit weniger Leistungen verbunden. Mit unserem Zahnzusatz-Vergleich ist es trotzdem möglich, Angebote zu finden, bei denen Preis und Leistung stimmen.

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit - darauf achten

Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit

Viele Tarife ohne Wartezeit haben eine zusätzliche Kostenbremse eingebaut: Leistungsstaffeln oder Summenbegrenzungen. In den ersten Jahren nach dem Abschluss wird dann nur maximal bis zu einem bestimmten Betrag oder nach einem anderen definierten Kriterium geleistet. Bei Leistungsstaffeln steigt diese Maximalleistung jährlich bis zu dem Zeitpunkt an, ab dem keine Begrenzung mehr vorgesehen ist. Die Limits müssen keineswegs für jeden Leistungsbereich identisch sein. Oft gelten für Zahnersatz und Zahnbehandlungen unterschiedliche Begrenzungen. Beim Tarifvergleich sollte daher darauf geachtet werden, ob solche Begrenzungen bestehen und wie sie konkret gestaltet sind. Eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit, die in den ersten Jahren sehr restriktive Leistungsbegrenzungen enthält, ist unter Umständen wenig zweckmäßig. Die Wartezeit wird hier praktisch "durch die Hintertür" eingeführt.

Eine Alternative zur Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit kann ein Zahnzusatzschutz mit einer nur kurzen Wartezeit sein. Es gibt etliche Tarife, bei denen bereits nach drei Monaten geleistet wird. Wer sich so lange gedulden kann, für den ist ein solcher Versicherungsschutz oft besser. Zumindest kann es nicht schaden, diese Option zusätzlich zu prüfen.

Es gibt übrigens eine Konstellation, bei der Wartezeiten grundsätzlich keine Rolle spielen - Unfälle. Hier tritt jede Zahnzusatzversicherung immer sofort ein, ob mit oder ohne Wartezeit.

Rechner
ohne Wartezeit

Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen - darauf achten

Bei der Zahnzusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen findet die sonst übliche Gesundheitsprüfung nicht statt. Das heißt allerdings nicht, dass die Zahngesundheit überhaupt keine Rolle beim Versicherungsschutz spielt:

  • bereits begonnene Zahnbehandlungen oder bereits vor Versicherungsabschluss bestehender Behandlungsbedarf werden - wie auch sonst üblich - nicht abgedeckt;
  • darunter fallen insbesondere schon vorher fehlende Zähne, die in der Regel nicht mitversichert sind;
  • es gibt bei Zahnzusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen Tarife mit und ohne Wartezeit. Wenn keine Wartezeit vorgesehen ist, gilt zumindest eine Leistungsstaffel oder Summenbegrenzung, wie zuvor dargestellt. Bei der Auswahl eines Tarifs sollte daher darauf geachtet werden, dass die Begrenzungen dem tatsächlichen Erstattungsbedarf auch gerecht werden;
  • auch wenn keine Gesundheitsfragen gestellt werden, behält sich die Versicherung üblicherweise vor, bei Bedarf Auskünfte beim behandelnden Zahnarzt einzuholen. Der Versicherungsnehmer erklärt dazu vertraglich sein Einverständnis.

Rechner ohne
Gesundheitsfragen

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